Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 26. September 2024 entschieden, dass ein Unfall bei einem betriebsinternen Fußballturnier nicht als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt wird.
Zum 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde erhöht. Das ergibt sich aus der Vierten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (MiLoV4). Dies wirkt sich zum 1. Januar 2025 auch auf die Geringfügigkeitsgrenze aus. Sie steigt dann von 538 auf 556 Euro.
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 55 Jahren bis zur Regelaltersgrenze hat im Dezember 2023 einen neuen Höchststand erreicht. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Dezember 2023 in Deutschland knapp 8 Millionen Menschen im Alter von 55 Jahren bis zur Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Ein Ausschluss teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer von einer tariflichen Regelung zur sogenannten Altersfreizeit verstößt gegen das Benachteiligungsverbot. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Ab dem 1. Januar 2025 besteht für Unternehmen grundsätzlich die Verpflichtung, Rechnungen in elektronischer Form zu verwenden. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 15. Oktober 2024 hierzu ein Anwendungsschreiben zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) veröffentlicht.
Wie jedes Jahr bietet die energie-BKK für die Mitarbeitenden in den Personalabteilungen kostenfreie Online-Seminare zum Jahreswechsel an. Wir informieren über alle wichtigen Neuerungen in der Sozialversicherung und weitere Themen mit Bezug zum Personalwesen.
Am 28. August 2024 hat das Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz den Deutschen Bundestag passiert. Mit dem Gesetz werden zum 1. Juli 2025 Änderungen und Korrekturen bei der Umsetzung gesetzlicher Regelungen im Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung umgesetzt, die zur Vereinfachung der Verfahren beitragen sollen.
Aktuell wurde von der ITSG GmbH darüber informiert, dass seit dem 5. September 2024 für Arbeitgeber zwei neue Verfahren über das SV-Meldeportal zur Verfügung stehen.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in ihrem Schreiben vom 5. September 2024 die Regelungen zur Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen und die Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für die Kalenderjahre ab 2025 geregelt.
Die Bundesregierung hat im Rahmen der sogenannten Wachstumsinitiative rentenpolitische Maßnahmen beschlossen, die dazu beitragen sollen, dass das Arbeiten im Alter attraktiver wird. Unter anderem soll die befristete Beschäftigung von Personen im Rentenalter zukünftig erleichtert werden.
Die Bundesregierung hat beschlossen, das Steuerfortentwicklungsgesetz unter anderem um eine Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge zu ergänzen sowie den Steuervorteil für Firmenwagen zu erweitern.
Das Bundeskabinett hat am 28. August 2024 den Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung beschlossen, das verschiedene Neuregelungen ab dem 1. Januar 2025 in der gesetzlichen Unfallversicherung mit sich bringt.
Seit dem 1. Januar 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, der Rentenversicherung die für Betriebsprüfungen notwendigen Daten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm im Rahmen der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) zu übermitteln. Ab dem 1. Januar 2025 besteht diese Pflicht auch für Daten aus der Finanzbuchhaltung. Auf Antrag des Arbeitgebers kann allerdings noch bis zum 31. Dezember 2026 auf eine elektronische Übermittlung verzichtet werden.
Das SV-Meldeportal hat sich als Nachfolgeprodukt von sv.net mittlerweile in der betrieblichen Praxis etabliert. Zum 1. Juli 2024 wurden einige Änderungen umgesetzt. Nicht umgesetzt wurde allerdings die Bereitstellung der Meldeverfahren Unbedenklichkeitsbescheinigung und Abruf Krankenkasse.
Bei der Fülle an aktuellen Gesetzesentwürfen der Bundesregierung im Bereich der Lohnsteuer verlieren selbst Experten gelegentlich den Überblick. Hier einige Planungen, die für Arbeitgeber interessant werden können.
Muss einem Betriebsratsvorsitzenden die Zeit, die er während seines Urlaubs für Betriebsratstätigkeit aufgewendet hat, als Arbeitszeit gutgeschrieben werden? Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat dazu entschieden. Wenn ein Betriebsratsvorsitzender seinen Urlaub eigenmächtig unterbricht, um eine Betriebsversammlung abzuhalten sowie vor- und nachzubereiten, hat er keinen Anspruch darauf, dass ihm die dafür aufgewendete Zeit als Arbeitszeit gutgeschrieben wird. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.6.2024 - 5 Sa 255/23).
Etwa 2,5 Millionen Berufstätige pflegen Angehörige zu Hause, Tendenz steigend. Schon heute sind auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Unternehmens mit dieser Herausforderung konfrontiert. Unterstützen Sie Ihre Mitarbeitenden in dieser belastenden Lebensphase: durch einen betrieblichen Pflegelotsen.
Viele Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern Workation an. Bei solchen Arbeitsmodellen sind Besonderheiten in der Sozialversicherung zu beachten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesfinanzministerium haben den Referentenentwurf eines Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes veröffentlicht. Damit sollen auch die steuerlichen Anreize für die betriebliche Altersversorgung verbessert werden.
Arbeitgeber müssen bei der Vergütung der Mitarbeiter den Grundsatz der Entgeltgleichheit beachten. Wie ein aktuelles Urteil zeigt, reicht die Nennung objektiver Kriterien allein nicht aus, um eine unterschiedliche Bezahlung gleicher oder gleichwertiger Tätigkeiten zu rechtfertigen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat kürzlich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit die Grundsätze nach § 109 Abs. 4 SGB IV in der ab 1. Januar 2025 geltenden Fassung genehmigt. Damit werden zum 1. Januar 2025 Optimierungen im eAU-Abrufverfahren umgesetzt.
Wertguthabenvereinbarungen nach § 7b SGB IV spielen in der betrieblichen Praxis eine immer größere Rolle. Neu geregelt wurde von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung der Umgang mit Einmalzahlungen, die in eine Wertguthabenvereinbarung eingebracht werden.
Aktuell haben bereits in einigen Bundesländern die Sommerferien begonnen. Viele Schüler nutzen diese für Ferienjobs. Bei der Beschäftigung von Schülern gibt es einige sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten.
Arbeitgeber müssen einem Beschäftigten, der eine digitale Bereitstellung von Personaldokumenten ablehnt, die monatlichen Lohnabrechnungen in Papierform zukommen lassen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen.
Medizinische Dienste, die bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers ein Gutachten erstellen, dürfen grundsätzlich auch dann Gesundheitsdaten verarbeiten, wenn das Gutachten einen eigenen Mitarbeiter betrifft. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Ein neuer Online-Service der Bundesagentur für Arbeit soll das Zulassungsverfahren für ausländische Fachkräfte beschleunigen und zur Entbürokratisierung der Visaverfahren beitragen.
Wenn der Arbeitgeber von den Beschäftigten verlangt, dass sie rote Arbeitsschutzhosen tragen, müssen sie dieser Anweisung nachkommen. Der Aspekt Arbeitssicherheit ist höher zu bewerten als das ästhetische Empfinden eines Mitarbeiters. Das zeigt ein neues Gerichtsurteil.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz (JStG) 2024 veröffentlicht. Mit dem Gesetz sollen fachlich erforderliche Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts umgesetzt werden. Dies betrifft auch lohnsteuerrechtliche Neuregelungen, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von besonderem Interesse sind. Der Ausgang der parlamentarischen Beratungen zum JStG bleibt abzuwarten.
Das EU-Recht sieht vor, dass Väter nach der Geburt ihres Kindes einen Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub bekommen. Weil der deutsche Gesetzgeber einen solchen Rechtsanspruch immer noch nicht eingeführt hat, klagt ein Familienvater auf Schadensersatz.
Deutschland benötigt in verschiedenen Bereichen dringend Fachkräfte. Seit dem 1. Juni 2024 können arbeitssuchende Ausländer mit dem notwendige Potenzial eine sogenannte Chancenkarte erhalten. Damit ist die letzte Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft getreten.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der Branchenverband der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, hat aktuell darüber informiert, unter welchen Voraussetzungen beim Betriebssport ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht.
Ab dem 1. Januar 2025 gelten einheitliche Rechengrößen in den alten und den neuen Bundesländern. Aufgrund dessen wird im DEÜV-Meldeverfahren ab dem 1. Januar 2025 die Rechtskreistrennung aufgehoben. Das gilt aber nicht für das Beitragsnachweisverfahren.
Ein Arbeitgeber genügt seiner Pflicht zur Vorlage der Bewerbungsunterlagen an den Betriebsrat, wenn er dessen Mitgliedern ein digitales Leserecht einräumt. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Zum 1. April 2024 sind Neuregelungen zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in Kraft getreten. Mit verschiedenen neuen Förderelementen sollen die Rahmenbedingungen bei der Ausbildung junger Menschen und der Weiterbildung von Arbeitnehmern verbessert werden.
Ein Arbeitgeber bezahlte die Kosten, die einem Betriebsratsmitglied für die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden sind, und zog ihm das Geld anschließend vom Lohn ab. Diese Vorgehensweise war unzulässig, befand das Bundesarbeitsgericht.
Am 27. März 2024 hat das Wachstumschancengesetz den Bundesrat passiert. Im Vordergrund des Gesetzes stehen Maßnahmen der steuerlichen Entlastung von Unternehmen und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen. Daneben enthält das Gesetz auch die rechtlichen, insbesondere auch die datenschutzrechtlichen Grundlagen für die Einführung und Einrichtung des automatisierten Übermittlungsverfahrens zur Erhebung und zum Nachweis der Elterneigenschaft sowie der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die Beitragssatzermittlung in der Pflegeversicherung im Jahr 2025. Zudem wird mit dem Gesetz eine Übergangsregelung zur Verzinsung von Erstattungsansprüchen wegen zunächst nicht berücksichtigter Beitragsabschläge in der Pflegeversicherung geschaffen.
Bislang gelten in den neuen und den alten Bundesländern unterschiedliche Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Mit dem Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung vom 17. Juli 2017 werden die unterschiedlichen Berechnungsgrößen (Umrechnungsfaktor, Bezugsgröße, Beitragsbemessungsgrenze, aktueller Rentenwert) schrittweise bis zum 31. Dezember 2024 angeglichen. Ab dem 1. Januar 2025 gelten dann für die gesamte Bundesrepublik einheitliche Rechengrößen. Infolgedessen entfallen auch die Rechtskreistrennungen in den Meldeverfahren.
Das Wachstumschancengesetz ist nach monatelangen Beratungen auch im Vermittlungsausschuss vom Bundesrat am 22. März 2024 verabschiedet worden. Es enthält auch lohnsteuerliche Regelungen.
Urlaubsansprüche, die im Rahmen eines sogenannten Doppelarbeitsverhältnisses beim neuen Arbeitgeber entstehen, muss sich der Arbeitnehmer beim bisherigen Arbeitgeber anrechnen lassen. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsverhältnisses soll künftig auch durch einen digitalen Arbeitsvertrag erfüllt werden können. Dies ist eine der Änderungen, die das sogenannte Bürokratieentlastungsgesetz IV vorsieht.
Die ITSG GmbH hat aktuell darüber informiert, dass diese beiden neuen, zum 1. Januar 2024 eingeführten Meldeverfahren zur Abfrage der zuständigen Krankenkasse und zum Abruf von Unbedenklichkeitsbescheinigungen über das SV-Meldeportal spätestes ab 1. Juli 2024 zur Verfügung stehen.
Die Minijob-Zentrale hat aktuell über den Start des neuen Minijob-Managers für Arbeitgeber informiert. Hierbei handelt es sich um ein neues Online-Portal für Arbeitgeber von geringfügig Beschäftigten (sog. Minijobbern), das die Interaktion und Kommunikation mit der Minijob-Zentrale in der betrieblichen Praxis erleichtern und digitalisieren soll.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zur Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen für Umzüge veröffentlicht (BMF, Schreiben vom 28.12.2023 – IV C 5 – S 2353/20/10004 :003). Danach ergeben sich ab 1. März 2024 höhere steuerfreie Beträge.
Nach dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten zum 1. Januar 2023 wird in der betrieblichen Praxis vermehrt angefragt, ob sich durch den Beitragszuschuss zur Rente von freiwillig oder privat krankenversicherten Beschäftigten, die neben der Beschäftigung eine Rente beziehen, Auswirkungen auf die Berechnung des Beitragszuschusses des Arbeitgebers ergeben.
Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die richtige sozialversicherungsrechtliche Meldung von Beschäftigten. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 25. Oktober 2023 entschieden (Aktenzeichen: L 8 BA 194/21).
Die ITSG GmbH hat aktuell über ein vereinfachtes Verfahren informiert, das Großunternehmen bei der erstmaligen Einrichtung des SV-Meldeportals unterstützt.
Arbeitgeber, die in den Monaten Januar bis März 2024 Einmalzahlungen auszahlen, haben die Märzklausel zu beachten. Diese Regelung besagt, dass die jeweilige Einmalzahlung entweder dem Auszahlungsmonat oder dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres zugeordnet wird.
Für Arbeitgeber besteht für 2024 bei der betrieblichen Altersversorgung ihrer Mitarbeiter Anpassungsbedarf. Das steuerfreie Volumen steigt.
Zum 1. Juli 2023 wurde mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) für Kinder bis zum 25. Lebensjahr ab dem zweiten Kind ein Beitragsabschlag in Höhe von 0,25 Prozent je Kind eingeführt. Mit dem Wachstumschancengesetz soll ein gesetzlicher Rahmen für das digitale Abrufverfahren der Kinderinformationen geschaffen werden.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 30. November 2023 entschieden, dass Versicherte seit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung trotz verspätet eingereichter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bei der Krankenkasse Anspruch auf Krankengeld haben (Aktenzeichen: B3 KR 23/22).