16.10.2024
Ausweitung des Firmenwagenprivilegs für E-Fahrzeuge geplant
Die Bundesregierung hat beschlossen, das Steuerfortentwicklungsgesetz unter anderem um eine Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge zu ergänzen sowie den Steuervorteil für Firmenwagen zu erweitern.
Mit der sogenannten Wachstumsinitiative hat sich die Bundesregierung vorgenommen, die Autoindustrie und ihre Beschäftigten beim Modernisierungsprojekt E-Mobilität zu unterstützen. Die steuerliche Förderung von dienstlich genutzten E-Autos soll dabei helfen, die Nachfrage nach emissionsfreien Fahrzeugen weiter zu erhöhen. Zudem soll der Standort gezielt vorangebracht werden.
Für neu zugelassene, rein elektrische und emissionsfreie Fahrzeuge sollen Unternehmen die Investitionskosten schneller steuerlich geltend machen können. Dazu soll eine neue Sonderabschreibung eingeführt werden. Über einen Zeitraum von sechs Jahren sollen die Anschaffungen – beginnend mit einem Satz von 40 Prozent – von der Steuer abgeschrieben werden können. Die Regelung soll befristet für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 gelten.
Außerdem soll der Vorteil der Dienstwagenbesteuerung für reine Elektro-Fahrzeuge erweitert werden. Arbeitnehmer, die einen Elektro-Firmenwagen auch privat nutzen, versteuern diesen Vorteil aktuell vergünstigt mit 1 Prozent von 25 Prozent des Listenpreises, sofern das Fahrzeug höchstens 70.000 Euro kostet (Bruttolistenpreis) und nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft wird bzw. wurde.
Dieser Grenzbetrag war gerade erst mit dem Wachstumschancengesetz eingeführt worden (Anhebung des Grenzbetrags von 60.000 auf 70.000 Euro). Dieser Betrag soll nunmehr um 25.000 auf 95.000 Euro weiter angehoben werden. Die neue Höchstgrenze soll für Firmenwagen gelten, die ab Juli 2024 angeschafft werden bzw. wurden.
Die Aufnahme der geplanten Regelungen in das Steuerfortentwicklungsgesetz bleibt abzuwarten.