FAQs für Best Ager
Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung von Best Agern.
Kann jeder Mitglied bei der energie-BKK werden?
Ja, sofern Sie zurzeit gesetzlich krankenversichert und nicht zum Personenkreis der Landwirte (§ 2 KVLG) gehören. Hierbei spielt es keine Rolle, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie derzeit versichert sind. Kein Beitrittsrecht haben privat krankenversicherte Personen.
Zu welchen Datum kann ich wechseln?
Hier sind verschiedene Konstellationen möglich.
- „Kündigungsverfahren“
Ein Wechsel ist zum Ende des übernächsten Monats, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Beitrittserklärung, möglich.
Beispiel:
- Eingang der Beitrittserklärung am 12.06.
- Der übernächste Monat endet somit am 31.08.
- Die neue Mitgliedschaft beginnt am 01.09.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie seit mindestens 12 Monaten bei Ihrer derzeitigen Krankenkasse versichert sind (gesetzliche Mindestbindungsfrist von 12 Monaten). Sollte dieses noch nicht der Fall sein, wird Ihr Beitritt automatisch auf den nächstmöglichen Zeitpunkt verlegt. Sofern Sie bei der bisherigen Krankenkasse einen Wahltarif mit Bindungsfrist abgeschlossen haben, muss für einen Wechsel diese Frist auch erst abgelaufen sein. Sollte der Wahltarif eine Bindungsfrist von 3 Jahren vorsehen, ist ein Wechsel auch erst nach Ablauf dieser Frist möglich.
- „Beitrittsverfahren“
Sofern Ihr bisheriges Versicherungsverhältnis kraft Gesetzes endet, können Sie grundsätzlich sofort die Krankenkasse wechseln. Die Bindungsfrist von 12 Monaten spielt hierbei keine Rolle. Sie können also auch dann eine neue Krankenkasse wählen, wenn Sie bei Ihrer aktuellen Kasse z. B. erst seit 3 Monaten versichert sind. Sollten Sie einen Wahltarif mit Bindungsfrist abgeschlossen haben, hat dies keine Auswirkung auf Ihr sofortiges Kassenwahlrecht.
- „Sonderkündigungsrecht“
Sollte Ihre bisherige Krankenkasse den Zusatzbeitrag erstmalig erheben oder erhöhen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall sind Sie nicht an die Mindestbindungsfrist gebunden und können schon vor Ablauf der 12 Monate kündigen. Auch hier erfolgt der Wechsel zum Ende des übernächsten Monats, der auf Ihrer Erklärung zum Kassenwechsel folgt.
Das Wahlrecht muss allerdings innerhalb eines vollen Zeitmonats nach Erhalt der Information über die Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes erfolgen.
Beispiel: Info über die Anhebung des Zusatzbeitragssatzes durch Ihre Krankenkasse am 20.12. Ihre Kündigung muss dann bis zum 31.01. des Folgejahres erfolgen.
Alles ein wenig zu kompliziert? Wir beraten Sie auch gern telefonisch unter unserer Servicenummer 0511 911 10 911 oder senden Sie uns Ihre Frage per E-Mail an info@energie-BKK.de.
Was ist für einen Beitritt erforderlich?
Sie müssen lediglich das Beitrittsformular bei uns einreichen und nach unserer Bestätigung die Rentenversicherung informieren. Ihr Beitritt ist an keine besondere Form gebunden. Am einfachsten und schnellsten geht es über So werden Sie Mitglied bei uns! Alternativ können Sie die Beitrittserklärung auch telefonisch über unsere Servicehotline 0511 911 10 911 oder per E-Mail info@energie-BKK.de bei uns anfordern. Um die Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse und alles Weitere für den Wechsel Erforderliche kümmern wir uns dann für Sie.
Muss ich bei meiner bisherigen Krankenkasse kündigen?
Nein, ihre Beitrittserklärung bei der energie-BKK reicht aus. Wir kümmern uns um alles Weitere. Unter anderem informieren wir Ihre bisherige Krankenkasse über den Wechsel.
Wo erhalte ich die erforderlichen Unterlagen für den Wechsel?
Am einfachsten und schnellsten geht es über So werden Sie Mitglied bei uns! Alternativ können Sie eine Beitrittserklärung bei uns auch telefonisch über unsere Servicehotline 0511 911 10 910 oder per E-Mail info@energie-BKK.de anfordern.
Wo sind die Unterlagen abzugeben?
Auch das geht online (wie in der Frage zuvor beschrieben) am einfachsten, da die Unterlagen direkt an uns weitergeleitet werden. Ansonsten stehen Ihnen noch folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
per Fax an: 0511 911 10 299
per E-Mail an: info@energie-BKK.de
per Post an: energie-BKK, 30134 Hannover
oder persönlich in einem unserer Service-Center.
Wer muss über den Kassenwechsel informiert werden?
Bei einem Kassenwechsel ist die zur Meldung (Ihrer Mitgliedschaft) verpflichtete Stelle zu informieren. Dies ist für Rentenbezieher die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Die zur Meldung verpflichtete Stelle ist von Ihnen formlos über den Wechsel zu informieren. Eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung stellen wir Ihnen dann zur Verfügung.
Wie lange bin ich an meine neue gewählte Krankenkasse gebunden?
Derzeit beträgt die gesetzliche Bindungsfrist 12 Monate. Sofern Sie einen Wahltarif in Anspruch nehmen, kann dies die Bindungsfrist verlängern oder Ihr Sonderkündigungsrecht ausschließen. Bei Beendigung Ihrer Mitgliedschaft erlischt die Bindungsfrist automatisch.
Was passiert mit meinen bisher beitragsfrei mitversicherten Angehörigen?
Auch Ihre Angehörigen sind bei uns herzlich willkommen. Durch den Kassenwechsel ergeben sich keine Änderungen für die beitragsfreie Familienversicherung. Wir benötigen lediglich die Daten Ihrer Angehörigen. Hierfür können Sie gern den Bogen Angaben zur Feststellung der Familienversicherung verwenden oder auf der Beitrittserklärung auf die mitzuversichernden Angehörigen hinweisen. Sie erhalten dann umgehend die hierfür erforderlichen Unterlagen von uns.
Haben Vorerkrankungen Auswirkungen auf meinen Kassenwechsel?
Nein. Hier findet keinerlei Prüfung statt. Dementsprechend werden Sie auf unserer Beitrittserklärung hierzu auch keinerlei Fragen finden.
Wann erhalte ich meine Beitrittsbestätigung und meine Krankenversicherungskarte (eGK)?
Nach Eingang der Beitrittserklärung erhalten Sie diese normalerweise innerhalb von 2 Werktagen nach unserer Bestätigung. Sollten wir wider Erwarten vorher noch Fragen haben, versuchen wir Sie kurzfristig telefonisch zu erreichen. Ansonsten melden wir uns bei Ihnen per E-Mail oder per Post. In diesem Fall verzögert sich die Bestätigung ein wenig. Bei der eGK lässt sich der genaue Zeitpunkt nicht so genau bestimmen, da wir hier unter anderem auf die Bestätigung des Wechseltermins Ihrer bisherigen Krankenkasse angewiesen sind und hierauf keinen direkten Einfluss haben. Sobald Ihre bisherige Krankenkasse uns den Wechseltermin bestätigt hat und uns Ihr Lichtbild vorliegt, wird Ihre neue Krankenversicherungskarte (eGK) bestellt. Diese erhalten Sie innerhalb von 10-14 Tagen per Post.
Wie hoch sind die Beiträge?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Beitragshöhe ist von mehreren Faktoren abhängig. Die bei der Beitragsberechnung zu beachtenden Regelungen sind jedoch identisch mit denen bei Ihrer bisherigen Krankenkasse.
Die Höhe des Beitrags ist abhängig von der Höhe der individuellen Einkünfte. Allerdings gilt bei diesen Einnahmen eine Mindestbemessungs- und eine Höchstbemessungsgrenze (Beitragsbemessungsgrenze). Diese Grenzen werden grundsätzlich jährlich zum 01.01. eines jeden Jahres angepasst.
Ein weiterer Faktor, der die Höhe der Beiträge mit beeinflusst, ist der zu berücksichtigende Beitragssatz (BS). Hier gibt es den ermäßigten BS (seit 2015 14,0 %), den allgemeinen BS (seit 2015 14,6 %) und gegebenenfalls einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz. Der Beitragssatz für Rentner (allgemeiner BS) ist gesetzlich festgelegt. In vielen Fällen müssen Sie den ermittelten Beitrag aber nicht allein tragen. Bei Rentenbeziehern übernimmt der Rentenversicherungsträger bis zu 50 % des Beitrages.
Kann ich als privat Krankenversicherter Mitglied der energie-BKK werden?
Nein. Das Krankenkassenwahlrecht gilt nur für Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wo und wann kann ich mich persönlich beraten lassen?
Wir sind für Sie in diesen Service-Centern persönlich erreichbar.
Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?
Hat sich Ihre Anschrift oder Ihre Bankverbindung geändert? Dann ändern Sie Ihre Daten ganz bequem über unseren Online-Service per App oder Web oder sende Sie uns die Änderungswünsche aus Datenschutzgründen schriftlich zu. Bei Namensänderung wird zusätzlich eine Bescheinigung zur Namensänderung benötigt. Gerne können Sie Ihre Unterlagen auch per E-Mail an info@energie-bkk.de oder an unsere Postanschrift: energie-BKK, 30134 Hannover übermitteln.