Krankenversicherung für Berufstätige
Krankenversicherung für Berufstätige

Krankenversicherung für Berufstätige

Gesund und leistungsfähig im Leben stehen, das ist für Berufstätige besonders wichtig. Die energie-BKK kümmert sich um Ihre Gesundheitsversorgung, einschließlich medizinischer Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Krankengeld und Rehabilitation. Profitieren Sie neben unserem exzellenten Krankenversicherungsschutz von starken Leistungen für ein gesundes Leben im Job und in der Freizeit – selbstverständlich auch für Ihre Familie. Wir sind 24/7 für Sie überall erreichbar – per Web oder App.

Unsere Leistungen für den Energieschub:

  • Online-Sevice-App

    100% digital: per App erreichen Sie uns 24/7, egal wo Sie gerade sind.

  • Private Zusatzversicherungen

    Ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz durch das ExtraPlus der Barmenia Krankenversicherung.

  • Professionelle Zahnreinigung

    Ihr Lächeln ist es uns wert: Sie erhalten 2 x im Jahr bis zu 25 € für Ihre professionelle Zahnreinigung.

  • 24/7 Arzthotline

    Unsere medizinische Gesundheitsberatung ist 24/7 für Sie da, auch gerne per Videochat.

  • Bonusprogramme

    Ihr Cashback für regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene, Kinder, werdende Mütter oder Babys.

  • Präventionskurse

    Ihre Fitness ist unsere Motivation: Wir fördern Sie mit attraktiven Gesundheitskursen.

Mitgestalten, gesundbleiben – Cashback-Prämie für Sie

Kurzurlaub gebucht? Vereinsbeitrag fällig? Smartwatch im Warenkorb? Ihr Wunsch geht ab jetzt auf uns! Mit unserem exklusiven Wahltarif PrämiePlus können Sie als Mitglied der energie-BKK ordentlich Geld sparen! Sollten Sie innerhalb eines Jahres nur bestimmte Leistungen benötigen, bekommen Sie von uns jährlich eine Prämie von bis zu 400 Euro (in drei Jahren sogar bis zu 1.200 Euro). Hier können Sie sich die Vorteile selbst errechnen!

Und keine Bange: Falls Sie doch einmal erkranken, bieten wir Ihnen Zugang zur besten medizinischen Versorgung. Denn Ihre Gesundheit ist uns wichtig.

 

Mehr Service und Energie als andere haben

Warum manche Menschen mehr Energie als andere haben? Ganz einfach, weil sie bei uns versichert sind. Entscheiden Sie sich doch auch einfach für uns, falls Sie noch nicht Mitglied sind. Wir legen Wert auf den persönlichen und direkten Kontakt zu unseren Versicherten und sind da, wenn wir gebraucht werden. Persönliche Ansprechpartner antworten Ihnen auf alle Fragen zur Gesundheit. Sie erreichen uns 24/7 über unsere Service-App „Meine energie-BKK”. Wir sind die Krankenkasse, die im Blick hat, dass Sie in Ihrem Berufsleben erfolgreich und gesund sind. Jetzt Mitglied werden!

FAQs für Berufstätige

Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung von Berufstätigen

Kann jeder Mitglied bei der energie-BKK werden?

Ja, sofern Sie zurzeit gesetzlich krankenversichert und nicht zum Personenkreis der Landwirte (§ 2 KVLG) gehören. Hierbei spielt es keine Rolle, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie derzeit versichert sind. Kein Beitrittsrecht haben privat krankenversicherte Personen.

Zu welchen Datum kann ich wechseln?

Hier sind verschiedene Konstellationen möglich.

  1. „Kündigungsverfahren“
    Ein Wechsel ist zum Ende des übernächsten Monats, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Beitrittserklärung, möglich.
    Beispiel:
    • Eingang der Beitrittserklärung am 12.06.
    • Der übernächste Monat endet somit am 31.08.
    • Die neue Mitgliedschaft beginnt am 01.09.
      Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie seit mindestens 12 Monaten bei Ihrer derzeitigen Krankenkasse versichert sind (gesetzliche Mindestbindungsfrist von 12 Monaten). Sollte dieses noch nicht der Fall sein, wird Ihr Beitritt automatisch auf den nächstmöglichen Zeitpunkt verlegt.
      Sofern Sie bei der bisherigen Krankenkasse einen Wahltarif mit Bindungsfrist abgeschlossen haben, muss für einen Wechsel diese Frist auch erst abgelaufen sein. Sollte der Wahltarif eine Bindungsfrist von 3 Jahren vorsehen, ist ein Wechsel auch erst nach Ablauf dieser Frist möglich.

  2. „Beitrittsverfahren“
    Sofern ihr bisheriges Versicherungsverhältnis kraft Gesetzes endet, können Sie grundsätzlich sofort die Krankenkasse wechseln. Die Bindungsfrist von 12 Monaten spielt hierbei keine Rolle. Sie können also auch dann eine neue Krankenkasse wählen, wenn Sie bei Ihrer aktuellen Kasse z. B. erst seit 3 Monaten versichert sind. Ein sofortiger Kassenwechsel ist meistens dann möglich, wenn Sie z. B. den Arbeitgeber wechseln. Hier kann mit dem nahtlosen Wechsel in ein neues Versicherungsverhältnis (bei Aufnahme der neuen Beschäftigung) eine neue Krankenkasse gewählt werden.
    Sollten Sie einen Wahltarif mit Bindungsfrist abgeschlossen haben, hat dies keine Auswirkung auf Ihr sofortiges Kassenwahlrecht.

  3. „Sonderkündigungsrecht“
    Sollte Ihre bisherige Krankenkasse den Zusatzbeitrag erstmalig erheben oder erhöhen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall sind Sie nicht an die Mindestbindungsfrist gebunden und können schon vor Ablauf der 12 Monate kündigen. Auch hier erfolgt der Wechsel zum Ende des übernächsten Monats, der auf Ihrer Erklärung zum Kassenwechsel folgt.
    Das Wahlrecht muss allerdings innerhalb eines vollen Zeitmonats nach Erhalt der Information über die Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes erfolgen.
    Beispiel: Info über die Anhebung des Zusatzbeitragssatzes durch Ihre Krankenkasse am 20.12. Ihre Kündigung muss dann bis zum 31.01. des Folgejahres erfolgen.
    Eine Ausnahme gilt aber auch hier. Wenn Sie den Wahltarif Krankengeld (§ 53 Absatz 6 SGB V) abgeschlossen haben, sind Sie an die Mindestbindungsfrist dieses Tarifes gebunden. Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen nur zu, wenn diese Frist bereits abgelaufen ist.

Alles doch ein wenig kompliziert? Wir beraten Sie auch gern telefonisch unter unserer Servicenummer 0511 911 10 911 oder senden Sie uns Ihre Fragen per E-Mail an info@energie-BKK.de.

 

Was ist für einen Beitritt erforderlich?

Sie müssen lediglich Ihre Beitrittserklärung bei uns einreichen und nach unserer Bestätigung (sofern vorhanden) Ihren Arbeitgeber oder Ihre zuständige Bundesagentur für Arbeit darüber informieren. Ihr Beitritt ist an keine besondere Form gebunden. Am einfachsten und schnellsten geht es über So werden Sie Mitglied bei uns! Alternativ können Sie eine Beitrittserklärung auch telefonisch über unsere Servicehotline 0511 911 10 911 oder per E-Mail info@energie-BKK.de bei uns anfordern. Um die Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse und alles Weitere für den Wechsel Erforderliche kümmern wir uns dann für Sie.

Muss ich bei meiner bisherigen Krankenkasse kündigen?

Nein, Ihre Beitrittserklärung bei der energie-BKK reicht aus. Wir kümmern uns um alles Weitere. Unter anderem informieren wir Ihre bisherige Krankenkasse über den Wechsel.

Wo erhalte ich die erforderlichen Unterlagen für den Wechsel?

Am einfachsten und schnellsten geht es über So werden Sie Mitglied bei uns! Alternativ können Sie eine Beitrittserklärung bei uns auch telefonisch über unsere Servicehotline 0511 911 10 911 oder per E-Mail info@energie-BKK.de anfordern.

Wo sind die Unterlagen abzugeben?

Auch das geht online (wie in der Frage zuvor beschrieben) am einfachsten, da die Unterlagen direkt an uns weitergeleitet werden. Ansonsten stehen Ihnen noch folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

per Fax an: 0511 911 10 299
per E-Mail an: info@energie-BKK.de
per Post an: energie-BKK, 30134 Hannover
oder persönlich in einem unserer Service-Center.

Wer muss über den Kassenwechsel informiert werden?

Bei einem Kassenwechsel ist die zur Meldung (Ihrer Mitgliedschaft) verpflichtete Stelle zu informieren. Dies ist für Arbeitnehmer – der Arbeitgeber.

Die zur Meldung verpflichtete Stelle ist von Ihnen formlos über den Wechsel zu unterrichten. Eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung stellen wir Ihnen dann zur Verfügung.

Wie lange bin ich an meine neue gewählte Krankenkasse gebunden?

Derzeit beträgt die gesetzliche Bindungsfrist 12 Monate. Sofern Sie einen Wahltarif in Anspruch nehmen, kann dies die Bindungsfrist verlängern oder Ihr Sonderkündigungsrecht ausschließen. Bei Beendigung Ihrer Mitgliedschaft, z. B. bei Beendigung Ihrer Beschäftigung erlischt die Bindungsfrist automatisch.

Was passiert mit meinen bisher beitragsfrei mitversicherten Angehörigen?

Auch Ihre Angehörigen sind bei uns herzlich willkommen. Durch den Kassenwechsel ergeben sich keine Änderungen für die beitragsfreie Familienversicherung. Wir benötigen lediglich die Daten Ihrer Angehörigen. Hierfür können Sie gern den Bogen Angaben zur Feststellung der Familienversicherung verwenden oder auf der Beitrittserklärung auf die mitzuversichernden Angehörigen hinweisen.

Sie erhalten dann umgehend die hierfür erforderlichen Unterlagen von uns.

Haben Vorerkrankungen Auswirkungen auf meinen Kassenwechsel?

Nein. Hier findet keinerlei Prüfung statt. Dementsprechend werden Sie auch auf unserer Beitrittserklärung hierzu keinerlei Fragen finden.

Wann erhalte ich meine Beitrittsbestätigung und meine Krankenversicherungskarte (eGK)?

Nach Eingang der Beitrittserklärung erhalten Sie diese normalerweise innerhalb von 2 Werktagen nach unserer Bestätigung. Sollten wir wider Erwarten vorher noch Fragen haben, versuchen wir Sie kurzfristig telefonisch zu erreichen. Ansonsten melden wir uns bei Ihnen per E-Mail oder per Post. In diesem Fall verzögert sich die Bestätigung ein wenig. Bei der eGK lässt sich der genaue Zeitpunkt nicht so genau bestimmen, da wir hier unter anderem auf die Bestätigung des Wechseltermins Ihrer bisherigen Krankenkasse angewiesen sind und hierauf keinen direkten Einfluss haben. Sobald Ihre bisherige Krankenkasse uns den Wechseltermin bestätigt hat und uns ihr Lichtbild vorliegt, wird Ihre neue Krankenversicherungskarte (eGK) bestellt. Diese erhalten Sie innerhalb von 10-14 Tagen per Post.

Wie hoch sind die Beiträge?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Beitragshöhe ist von mehreren Faktoren abhängig. Die bei der Beitragsberechnung zu beachtenden Regelungen sind jedoch identisch mit denen Ihrer bisherigen Krankenkasse.
Für mache Personenkreise ist die Beitragshöhe gesetzlich festgeschrieben, so z. B. für Studenten. Personen, die Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, müssen selbst keine Beiträge entrichten. Dieses übernimmt der Leistungsträger komplett. Ansonsten gilt bei fast allen anderen Personenkreisen, dass die Höhe des Beitrags abhängig von der Höhe der individuellen Einkünfte bemessen wird. Allerdings gilt bei diesen Einnahmen eine Mindestbemessungs- und eine Höchstbemessungsgrenze (Beitragsbemessungsgrenze). Diese Grenzen werden grundsätzlich jährlich zum 01.01. eines jeden Jahres angepasst.

Ein weiterer Faktor, der die Höhe der Beiträge mit beeinflusst, ist der zu berücksichtigende Beitragssatz (BS). Hier gibt es den ermäßigten BS (seit 2015 14,0 %), den allgemeinen BS (seit 2015 14,6 %) und gegebenenfalls einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz. Im Gegensatz zum ermäßigten BS beinhaltet der allgemeine BS den Anspruch auf Krankengeld. Einen Anspruch auf Krankengeld haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer und auf Wunsch hauptberuflich selbstständig Tätige. In vielen Fällen müssen Sie den ermittelten Beitrag aber nicht allein tragen. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber bis zu 50 % des Beitrages.

Kann ich als privat Krankenversicherter Mitglied der energie-BKK werden?

Nein. Das Krankenkassenwahlrecht gilt nur für Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wo und wann kann ich mich persönlich beraten lassen?

Wir sind für Sie in unseren Service-Centern persönlich erreichbar.

Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?

Hat sich Ihre Anschrift oder Ihre Bankverbindung geändert? Dann ändern Sie Ihre Daten ganz bequem über unseren Online-Service per App oder Web oder senden Sie uns die Änderungswünsche aus Datenschutzgründen schriftlich zu. Bei Namensänderung wird zusätzlich eine Bescheinigung zur Namensänderung benötigt. Gerne können Sie Ihre Unterlagen auch per E-Mail an info@energie-bkk.de oder an unsere Postanschrift: energie-BKK, 30134 Hannover übermitteln.

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