Bundesregierung will Arbeiten im Alter attraktiver machen
Arbeitgeber News

16.10.2024

Bundesregierung will Arbeiten im Alter attraktiver machen

Die Bundesregierung hat im Rahmen der sogenannten Wachstumsinitiative rentenpolitische Maßnahmen beschlossen, die dazu beitragen sollen, dass das Arbeiten im Alter attraktiver wird. Unter anderem soll die befristete Beschäftigung von Personen im Rentenalter zukünftig erleichtert werden.

Mit einer sogenannten Wachstumsinitiative will die Bundesregierung neue Impulse für die Wirtschaft setzen. Teil der Initiative sind zum Beispiel die Schaffung von Anreizen für Investitionen und der Abbau von Bürokratie. Die Initiative beinhaltet auch Maßnahmen für bessere Arbeitsanreize für eine Beschäftigung im Rentenalter. Damit soll es für Arbeitnehmer attraktiver werden, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiterzuarbeiten.

Konkret hat die Bundesregierung beschlossen, das beim Abschluss eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags geltende Vorbeschäftigungsverbot für Personen, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben, einzuschränken. Damit wird es Arbeitnehmern nach Eintritt in das Rentenalter ermöglicht, mit ihrem bisherigen Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag ohne Sachgrund abzuschließen. Nach bislang geltender Rechtslage ist eine solche sachgrundlose Befristung nicht erlaubt, wenn bereits vorher ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestanden hat (Vorbeschäftigungsverbot). Diese Regelung soll zukünftig für Rentner, die weiterhin einer Arbeit nachgehen wollen, nicht mehr gelten.

Ein weiterer Anreiz für die Beschäftigung im Alter: Arbeitgeber sollen zukünftig die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung, die für versicherungsfreie Arbeitnehmer im Rentenalter zu zahlen sind, an die Beschäftigten – zusätzlich zum Arbeitslohn – auszahlen können. Außerdem wurde eine sogenannte Rentenaufschubprämie beschlossen. Diese Prämie können Beschäftigte zukünftig in Anspruch nehmen, wenn sie ihren Renteneintritt über die Regelaltersgrenze hinaus aufschieben und im Rahmen einer mehr als geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung mindestens ein Jahr lang weiterarbeiten.

Die Bundesregierung erhofft sich durch die Maßnahmen, das Wissen und Können erfahrener Fachkräfte länger in den Unternehmen zu halten und somit auch die wirtschaftliche Entwicklung zu stärken. Für genauere Informationen ist das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten. Die Einschränkung des Vorbeschäftigungsverbots soll bereits zum 2. April 2025 in Kraft treten (möglicherweise noch in das Gesetzgebungsverfahren zum BEG IV einfließen). Die weiteren geplanten Änderungen sollen erst im Juli 2025 bzw. 2026 und 2027 in Kraft treten.

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