13.01.2025
Fälligkeitstermine und Abgabetermine für die Beitragsnachweise 2025
Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge, die Umlagen zur U1 und U2 und die Insolvenzgeldumlage sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig. Die Beitragsnachweise müssen der Einzugsstelle spätestens zu Beginn des 2. Arbeitstags vor Fälligkeit der Beiträge um 00:00 Uhr vorliegen. Die Fälligkeits- und Abgabetermine für 2025 hier im Überblick.
Termine 2025
Monat
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01
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02
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03
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05
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07
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08
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09
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10
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11
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12
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Einreichung Beitragsnachweis
(bis 0:00 Uhr)
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27.
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24.
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25.
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24.
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23.
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24.
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25.
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25.
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24.
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24./27.
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24.
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19.
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Fälligkeitstag
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29.
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26.
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27.
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28.
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27.
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26.
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29.
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27.
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26.
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28./29.
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26.
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23.
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Für die Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstags sind die Verhältnisse am juristischen Sitz der jeweiligen Einzugsstelle maßgebend. Das gilt auch, wenn einer der drei letzten Bankarbeitstage auf einen nicht bundeseinheitlichen Feiertag am Sitz der Einzugsstelle fällt (kann sich im Oktober 2025 auf die Fälligkeit auswirken).
Die von Zahlstellen abzuführenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung der Versorgungsbezüge fällig. Der Beitragsnachweis muss ebenfalls spätestens zwei Arbeitstage vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin der Krankenkasse vorliegen.