Krankenversicherung für Familien
Krankenversicherung für Familien

Krankenversicherung für Familien

Klasse, als Mitglied der energie-BKK sind Sie mittendrin, nicht nur dabei – gerade wenn es um einen verlässlichen Gesundheitsschutz für Ihre Familie geht! Bei uns sind Ihre Kinder und Ihr Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei mitversichert. Sie sind schwanger, organisieren alleinerziehend den Alltag oder koordinieren eine Großfamilie? Die energie-BKK steht allen Eltern und Kindern immer zur Seite. Neben unserem erstklassigen Versicherungsschutz und persönlichen Service bieten wir eine Vielzahl an Leistungen und Extras, die das quirlige Familienleben entspannter machen.

Unsere Leistungen für Ihr energiepotential

  • family+ by BKK

    Viele Infos über unsere Familienleistungen mit vielen nützlichen Tipps für alle Familienmitglieder.

  • 24/7 Arzthotline

    Gehen Sie ganz sicher! Die Experten unserer medizinischen Gesundheitsberatung sind rund um die Uhr für Sie da.

  • Online-Service-App

    Immer dabei – damit ist der Kontakt zu uns besonders einfach, schnell, barrierefrei und datengeschützt.

  • Schwangerschaft & Geburt

    Nutzen Sie exzellente Leistungen wie Hebammenrufbereitschaft, Vorbereitungskurse für Partner, B-Streptokokken-Test, BabyCare-Programm und mehr.

  • Bonusprogramme

    Ihr Cashback für regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene, Kinder, werdende Mütter oder Babys.

  • Osteopathie & Homöopathie

    Wir bieten Ihnen auch alternative Behandlungsmöglichkeiten für Ihre Gesundheit und Lebensqualität an.

Die völlig neue Art, sich und Ihre Familie rundum gut zu versichern

Überzeugen Sie sich selbst, wofür es bei uns alles für Sie und Ihre Familie Geld zurück gibt: Allein 660 Euro für Familien mit Vorsorge-, Kids-, Aktiv- und Mama/Babybonus*, 720 Euro Extra-Budget für Schwangerschaft & Geburt, 400 Euro für Reiseschutzimpfungen, 1.080 Euro Erstattungen für Erwachsene**, 100 % Übernahme aller ärztlich empfohlenen Impfungen und mehr. Mehr, weil hier einfach mehr geht. Mit uns haben Sie eben nicht nur mehr im Portemonnaie, sondern auch mehr Leistungen für die wichtigen Dinge im Leben. Rechnen Sie selbst!

Holen Sie sich den maximalen Familienbooster nach Hause

Sie gründen gerade eine Familie oder haben es schon? Wir bezuschussen viele nützliche Zusatzleistungen und bieten Schutz für Ihre mitversicherten Liebsten – ganz ohne zusätzliche Kosten. Dass unsere Leistungen top sind, bekommen wir regelmäßig in aktuellen Vergleichen mit anderen Krankenkassen bestätigt. Deshalb sind wir für Familien auch ganz vorne dabei. Selbstverständlich bieten wir Ihnen und Ihrer Familie den Zugang zu bester medizinischer Versorgung, darüber hinaus punkten wir aber auch individuell mit zahlreichen, sinnvollen Zusatzleistungen für mehr Gesundheitsvorsorge und mehr Lebensqualität. Jetzt Mitglied werden!

 

Riesenvorteil Familienversicherung

Die Familie kostenlos und rundum krankenversichern? Bei uns ist das möglich! Als gesetzlich Krankenversicherter können Sie Ihre Kinder, Ihren Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartner oder sogar Ihre Enkel unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei mitversichern. Das ist ein enormer Vorteil gegenüber der privaten Krankenversicherung, denn dort zahlen Sie für jedes Familienmitglied extra. Bei uns sind Sie mit Ihrer Familie rundum abgesichert.

FAQs für Familien

Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung von Familien

Kann jeder Mitglied bei der energie-BKK werden?

Ja, sofern Sie zurzeit gesetzlich krankenversichert und nicht zum Personenkreis der Landwirte (§ 2 KVLG) gehören. Hierbei spielt es keine Rolle, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie derzeit versichert sind. Kein Beitrittsrecht haben privat krankenversicherte Personen.

Zu welchen Datum kann ich wechseln?

Hier sind verschiedene Konstellationen möglich.

  1. „Kündigungsverfahren“
    Ein Wechsel ist zum Ende des übernächsten Monats, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Beitrittserklärung, möglich. Beispiel:
    • Eingang der Beitrittserklärung am 12.06.
    • Der übernächste Monat endet somit am 31.08.
    • Die neue Mitgliedschaft beginnt am 01.09.
      Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie seit mindestens 12 Monaten bei Ihrer derzeitigen Krankenkasse versichert sind (gesetzliche Mindestbindungsfrist von 12 Monaten). Sollte dieses noch nicht der Fall sein, wird Ihr Beitritt automatisch auf den nächstmöglichen Zeitpunkt verlegt. Sofern Sie bei der bisherigen Krankenkasse einen Wahltarif mit Bindungsfrist abgeschlossen haben, muss für einen Wechsel diese Frist auch erst abgelaufen sein. Sollte der Wahltarif eine Bindungsfrist von 3 Jahren vorsehen, ist ein Wechsel auch erst nach Ablauf dieser Frist möglich.
  2. „Beitrittsverfahren“
    Sofern Ihr bisheriges Versicherungsverhältnis kraft Gesetzes endet, können Sie grundsätzlich sofort die Krankenkasse wechseln. Die Bindungsfrist von 12 Monaten spielt hierbei keine Rolle. Sie können also auch dann eine neue Krankenkasse wählen, wenn Sie bei Ihrer aktuellen Kasse z. B. erst seit 3 Monaten versichert sind. Ein sofortiger Kassenwechsel ist meistens dann möglich, wenn Sie z. B. den Arbeitgeber wechseln. Hier kann mit dem nahtlosen Wechsel in ein neues Versicherungsverhältnis (bei Aufnahme der neuen Beschäftigung) eine neue Krankenkasse gewählt werden.
    Sollten Sie einen Wahltarif mit Bindungsfrist abgeschlossen haben, hat dies keine Auswirkung auf Ihr sofortiges Kassenwahlrecht.
  3. „Sonderkündigungsrecht“
    Sollte Ihre bisherige Krankenkasse den Zusatzbeitrag erstmalig erheben oder erhöhen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall sind Sie nicht an die Mindestbindungsfrist gebunden und können schon vor Ablauf der 12 Monate kündigen. Auch hier erfolgt der Wechsel zum Ende des übernächsten Monats, der auf Ihrer Erklärung zum Kassenwechsel folgt.
    Das Wahlrecht muss allerdings innerhalb eines vollen Zeitmonats nach Erhalt der Information über die Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes erfolgen.
    Beispiel: Info über die Anhebung des Zusatzbeitragssatzes durch Ihre Krankenkasse am 20.12. Ihre Kündigung muss dann bis zum 31.01. des Folgejahres erfolgen.
    Eine Ausnahme gilt aber auch hier. Wenn Sie den Wahltarif Krankengeld (§ 53 Absatz 6 SGB V) abgeschlossen haben, sind Sie an die Mindestbindungsfrist dieses Tarifes gebunden. Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen nur zu, wenn diese Frist bereits abgelaufen ist.
Alles doch ein wenig kompliziert? Wir beraten Sie auch gern telefonisch unter unserer Servicenummer 0511 911 10 911 oder senden Sie uns Ihre Fragen per E-Mail an info@energie-BKK.de.

 

Was ist für einen Beitritt erforderlich?

Sie müssen lediglich Ihre Beitrittserklärung bei uns einreichen und nach unserer Bestätigung (sofern vorhanden) Ihren Arbeitgeber, Ihre zuständige Bundesagentur für Arbeit oder Ihre Hochschule darüber informieren. Ihr Beitritt ist an keine besondere Form gebunden. Am einfachsten und schnellsten geht es über So werden Sie Mitglied bei uns! Alternativ können Sie eine Beitrittserklärung auch telefonisch über unsere Servicehotline 0511 911 10 911 oder per E-Mail info@energie-BKK.de bei uns anfordern. Um die Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse und alles Weitere für den Wechsel Erforderliche kümmern wir uns dann für Sie.

Was passiert mit meinen bisher beitragsfrei mitversicherten Angehörigen?

Auch Ihre Angehörigen sind bei uns herzlich willkommen. Durch den Kassenwechsel ergeben sich keine Änderungen für die beitragsfreie Familienversicherung. Wir benötigen lediglich die Daten Ihrer Angehörigen. Hierfür können Sie den Antrag Angaben zur Feststellung der Familienversicherung verwenden oder auf der Beitrittserklärung auf mitzuversichernde Angehörige hinweisen. Sie erhalten dann umgehend die hierfür erforderlichen Unterlagen von uns.

Kann ich mein Kind kostenlos mitversichern?

Als gesetzlich Krankenversicherter sind Ihre Kinder, Ihr Ehe- bzw. eingetragener Lebenspartner oder sogar Ihre Enkel unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert. Vom Neugeborenen angefangen, über Kleinkind bis zum Jugendlichen (bis zum 18. Geburtstag). Alle Ihre Familienangehörigen genießen bei uns denselben Schutz. Stellen Sie dazu einfach einen Antrag zur Aufnahme in die kostenfreie Familienversicherung. Den Antrag für Ihr neugeborenes Kind können Sie sofort nach der Geburt stellen. Senden Sie hierfür die Geburtsbescheinigung gleich mit, da die Familienversicherung ab dem Tag der Geburt beginnt. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir freuen uns über Familienzuwachs.

Muss ich bei meiner bisherigen Krankenkasse kündigen?

Nein, Ihre Beitrittserklärung bei der energie-BKK reicht aus. Wir kümmern uns um alles Weitere. Unter anderem informieren wir Ihre bisherige Krankenkasse über Ihren Wechsel.

Wo erhalte ich die erforderlichen Unterlagen für den Wechsel?

Am einfachsten und schnellsten geht es über So werden Sie Mitglied bei uns! Alternativ können Sie eine Beitrittserklärung bei uns auch telefonisch über unsere Servicehotline 0511 911 10 911 oder per E-Mail info@energie-BKK.de anfordern.

Wo sind die Unterlagen abzugeben?

Auch das geht online (wie in der Frage zuvor beschrieben) am einfachsten, da die Unterlagen direkt an uns weitergeleitet werden. Ansonsten stehen Ihnen noch folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
per Fax an: 0511 911 10 299
per E-Mail an: info@energie-BKK.de
per Post an: energie-BKK, 30134 Hannover
oder persönlich in einem unserer Service-Center.

Wer muss über den Kassenwechsel informiert werden?

Bei einem Kassenwechsel ist die zur Meldung (Ihrer Mitgliedschaft) verpflichtete Stelle zu informieren.
Dies ist u. a. für:
Arbeitnehmer – der Arbeitgeber
Arbeitslose – die Bundesagentur für Arbeit
Die zur Meldung verpflichtete Stelle ist von Ihnen formlos über den Wechsel zu informieren. Eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung stellen wir Ihnen dann zur Verfügung.

Wie lange bin ich an meine neue gewählte Krankenkasse gebunden?

Derzeit beträgt die gesetzliche Bindungsfrist 12 Monate. Sofern Sie einen Wahltarif in Anspruch nehmen, kann dies die Bindungsfrist verlängern oder Ihr Sonderkündigungsrecht ausschließen. Bei Beendigung Ihrer Mitgliedschaft, z. B. bei Beendigung Ihrer Beschäftigung erlischt die Bindungsfrist automatisch.

Haben Vorerkrankungen Auswirkungen auf meinen Kassenwechsel?

Nein. Hier findet keinerlei Prüfung statt. Dementsprechend werden Sie auf unserer Beitrittserklärung auch hierzu keinerlei Fragen finden.

Wann erhalte ich meine Beitrittsbestätigung und meine Krankenversicherungskarte (eGK)?

Nach Eingang der Beitrittserklärung erhalten Sie diese normalerweise innerhalb von 2 Werktagen nach unserer Bestätigung. Sollten wir wider Erwarten vorher noch Fragen haben, versuchen wir Sie kurzfristig telefonisch zu erreichen. Ansonsten melden wir uns bei Ihnen per E-Mail oder per Post. In diesem Fall verzögert sich die Bestätigung ein wenig. Bei der eGK lässt sich der genaue Zeitpunkt nicht so genau bestimmen, da wir hier unter anderem auf die Bestätigung des Wechseltermins Ihrer bisherigen Krankenkasse angewiesen sind und hierauf keinen direkten Einfluss haben. Sobald Ihre bisherige Krankenkasse uns den Wechseltermin bestätigt hat und uns Ihr Lichtbild vorliegt, wird Ihre neue Krankenversichertenkarte (eGK) bestellt. Diese erhalten Sie innerhalb von 10-14 Tagen per Post.

Wie hoch sind die Beiträge?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Beitragshöhe ist von mehreren Faktoren abhängig. Die bei der Beitragsberechnung zu beachtenden Regelungen sind jedoch identisch mit denen bei Ihrer bisherigen Krankenkasse.
Für mache Personenkreise ist die Beitragshöhe gesetzlich festgeschrieben, so z. B. für Studenten. Personen, die Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, müssen selbst keine Beiträge entrichten. Dieses übernimmt der Leistungsträger komplett. Ansonsten gilt bei fast allen anderen Personenkreisen, dass die Höhe des Beitrags abhängig von der Höhe der individuellen Einkünfte bemessen wird. Allerdings gilt bei diesen Einnahmen eine Mindestbemessungs- und eine Höchstbemessungsgrenze (Beitragsbemessungsgrenze). Diese Grenzen werden grundsätzlich jährlich zum 01.01. eines jeden Jahres angepasst.
Ein weiterer Faktor, der die Höhe der Beiträge mit beeinflusst, ist der zu berücksichtigende Beitragssatz (BS). Hier gibt es den ermäßigten BS (seit 2015 14,0 %), den allgemeinen BS (seit 2015 14,6 %) und gegebenenfalls einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz. Im Gegensatz zum ermäßigten BS beinhaltet der allgemeine BS den Anspruch auf Krankengeld. Einen Anspruch auf Krankengeld haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer und auf Wunsch hauptberuflich selbstständig Tätige. Allerdings gilt die Regelung über den Anspruch auf Krankengeld nicht für alle Personenkreise. So wird z. B. der Beitragssatz für Rentner (allgemeiner BS) und Studenten (besonderer ermäßigter BS) gesetzlich festgelegt. In vielen Fällen müssen Sie den ermittelten Beitrag aber nicht allein tragen. Bei Arbeitnehmern und Rentnern übernimmt der Arbeitgeber bzw. der Rentenversicherungsträger bis zu 50 % des Beitrages.

Kann ich als privat Krankenversicherter Mitglied der energie-BKK werden?

Nein. Das Krankenkassenwahlrecht gilt nur für Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wo und wann kann ich mich persönlich beraten lassen?

Wir sind für Sie in unseren Service-Centern persönlich erreichbar.

Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?

Hat sich Ihre Anschrift oder Ihre Bankverbindung geändert? Dann ändern Sie Ihre Daten ganz bequem über unseren Online-Service per App oder Web oder senden Sie uns die Änderungswünsche aus Datenschutzgründen schriftlich zu. Bei Namensänderung wird zusätzlich eine Bescheinigung zur Namensänderung benötigt. Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen auch per E-Mail an info@energie-bkk.de oder per Post an: energie-BKK, 30134 Hannover übermitteln.

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