Höchststand an SV-pflichtig Beschäftigten im Alter ab 55 Jahren
Arbeitgeber News

14.11.2024

Höchststand an SV-pflichtig Beschäftigten im Alter ab 55 Jahren

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 55 Jahren bis zur Regelaltersgrenze hat im Dezember 2023 einen neuen Höchststand erreicht. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Dezember 2023 in Deutschland knapp 8 Millionen Menschen im Alter von 55 Jahren bis zur Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Im Dezember 2013 waren es noch 4,8 Millionen, im Dezember 2003 2,6 Millionen. Somit hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ab 55 Jahren in den letzten 20 Jahren in etwa verdreifacht. Die Beschäftigungsquote der Arbeitnehmer in dieser Altersgruppe stieg Ende 2023 auf 59 Prozent, 10 Jahre zuvor lag sie noch bei 45 Prozent.

Diese Entwicklung ist einerseits auf den demographischen Wandel zurückzuführen. Die Generation der sogenannten Baby-Boomer – Personen, die in den geburtenstarken Jahrgängen der 1960er geboren wurden – finden sich vermehrt in der Beschäftigtengruppe der über-55-jährigen wieder. Andererseits tragen das höhere Renteneintrittsalter sowie die gestiegene Erwerbsneigung Älterer zu der höheren Beschäftigungsquote in dieser Altersgruppe bei.

Die Bundesagentur für Arbeit weist aber darauf hin, dass sich beim Thema Arbeitslosigkeit die Chancen und Risiken der älteren Beschäftigten meist deutlich von jenen bei jüngeren Menschen unterscheiden. Ältere Beschäftigte, die arbeitslos werden, haben statistisch betrachtet geringere Chancen, die Arbeitslosigkeit wieder zu beenden. Um ältere Arbeitslose in eine Beschäftigung einzugliedern, bietet sich zum Beispiel eine berufliche Weiterbildung an. Sowohl bei der Weiterbildung älterer Beschäftigter als auch bei deren Neueinstellung kann die Arbeitsagentur unterstützend mitwirken, beispielsweise durch einen höheren Eingliederungszuschuss.

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