Krankenversicherung für Studierende
Krankenversicherung für Studierende

Krankenversicherung für Studierende

Rein ins Leben! Mit Beginn des Studiums verändert sich vieles, nicht jedoch der ausgezeichnete Krankenversicherungsschutz durch die energie-BKK. Profitiere neben unseren zahlreichen Zusatzleistungen und persönlichen Services von unserer Erfahrung in Sachen Gesundheit. Egal welche Entscheidung auch ansteht – auf uns kannst du dich verlassen. Wer achtet sonst auf dich?

Unsere Leistungen für deine energiereiche Zukunft:

  • 24/7 Arzthotline

    Unsere medizinische Gesundheitsberatung ist 24 Stunden, 7 Tage die Woche für dich da, auch gerne per Videochat.

  • Professionelle Zahnreinigung

    Dein Lächeln ist es uns wert: Du erhältst 2 x im Jahr bis zu 25 € für deine professionelle Zahnreinigung.

  • Sportmedizinische Untersuchung

    Lust an Sport und Fitness? Lass dich vorher untersuchen – du bekommst alle zwei Jahre bis zu 140 Euro (ab dem 1.1.2025 300 Euro) dafür.

  • Reiseschutzimpfung

    Impfschutz im Gepäck. Wir erstatten dir 80% der Kosten, bis zu 400 Euro pro Jahr (ab dem 1.1.2025 100%).

  • Bonusprogramme

    Die neue Art: Rundum gut versichert, safe sein und auch noch Cashback von bis zu 400 Euro pro Jahr zurückbekommen.

  • 100% digital

    Profitiere von unserer Service-App und jeder Menge anderer digitaler Programme für deine Gesundheit.

Rundum gut versichert

Gesund sein und Cashback erhalten: Hol dir unseren Wahltarif StudiPlus (analog zu unserem Wahltarif PrämiePlus)! Als Mitglied der energie-BKK sparst du bares Geld, wenn du innerhalb eines Jahres keine oder nur bestimmte Leistungen in Anspruch nimmst. Du erhältst eine Prämie bis zu 400 Euro pro Jahr und reduzierst damit deine persönlichen Krankenversicherungskosten. So kannst du dir neben dem Studium mehr gönnen. Hier kannst du deine Vorteile selbst rechnen.

 

Kundenorientiert – perfekt und ausgezeichnet

Wer bei uns versichert ist, hat sich für eine der besten Krankenkassen entschieden. Wir legen Wert auf Qualität und Service. Und das 24 /7 digital per App, sodass du uns kontaktieren kannst, wann es für dich am besten passt. Die Experten unserer medizinischen Gesundheitsberatung sind für dich rund um die Uhr erreichbar. Sie geben Antworten auf alle Fragen zur Gesundheit. Wir sind die Krankenkasse, die deine Wünsche schnell und smart bearbeitet. Jetzt Mitglied werden!

FAQs für Studierende

Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung von Studierenden

Ich möchte ein Studium beginnen, benötigt die energie-BKK eine Info darüber?

Ja bitte, da die Aufnahme eines Studiums Auswirkungen auf den Status deiner Kranken- und Pflegeversicherung hat. Teile uns gerne einfach per E-Mail oder über unseren Online-Service per App mit, ab wann und an welcher Hochschule du dein Studium beginnen möchtest. Dann können wir überprüfen wie es mit deiner Versicherung weitergeht. Entweder bleibst du bei uns weiterhin beitragsfrei familienversichert oder du wirst ein eigenständiges Mitglied (mit Beitragszahlung). Je nachdem was auf dich individuell zutrifft, erhältst du alle erforderlichen Unterlagen von uns. Bitte gib an wie wir dich bei eventuellen Rückfragen kontaktieren dürfen.

Wie sind Studierende kranken- und pflegeversichert?

Als ordentlich eingeschriebener Student unterliegst du der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung (KVdS). Hierbei handelt es sich um eine eigenständige Mitgliedschaft. Alternativ besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, über einen Elternteil oder den Ehegatten/Lebenspartner (weiterhin) über die Familienversicherung versichert zu werden. Vorteil für dich: Im Gegensatz zur eigenen Mitgliedschaft, ist die Familienversicherung beitragsfrei.

Ich benötige einen Versichertennachweis für meine Hochschule / das BAföG-Amt. Wie bekomme ich diese?

Am einfachsten erhältst du diese über unsere Online-Service App. Schreibe uns dort gesichert eine Nachricht und wir senden dir über die App deine Mitgliedsbescheinigung / Nachweis für das BAföG-Amt digital zu. Alternativ kannst du diese auch weiterhin telefonisch über unsere Servicehotline 0511 911 10 911 oder per E-Mail an info@energie-BKK.de bei uns anfordern.

Wie erhalte ich für die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht eine Befreiung?

Hierfür musst du innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht einen Antrag bei uns stellen. Allerdings ist der Nachweis eines anderweitigen Versicherungsschutzes erforderlich. Bitte bedenke, dass die Befreiung nicht widerrufen werden kann. Am besten rufe uns an, bevor du einen anderweitigen Versicherungsschutz abschließt. Wir beraten dich gern, damit dir keine unerwünschten Nachteile entstehen.

Gilt die beitragsfreie Familienversicherung nur bis zum 25. Lebensjahr?

Grundsätzlich ist eine beitragsfreie Familienversicherung nur bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres möglich. Darüber hinaus kann die Familienversicherung um die Zeit der Unterbrechung/Verzögerung aufgrund folgender Dienste verlängert werden:

  • gesetzlicher Dienstpflicht
  • freiwilliger Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes
  • Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz
  • Jugendfreiwilligendienstgesetz
  • oder einen vergleichbaren anerkannten Freiwilligendienst
  • Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne des § 1 Absatz 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes

 

Was gilt für die KVdS, wenn ich über 30 Jahre alt bin?

Die Krankenversicherung der Studierenden (KVdS) kann grundsätzlich bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres durchgeführt werden. Darüber hinaus kann die KVdS um Zeiten verlängert werden, in denen du vor Erreichen des 30. Lebensjahres an einer ordentlichen Durchführung deines Studiums gehindert wurdest. Folgende Hinderungsgründe können zum Beispiel zur Verlängerung führen:


Persönliche Gründe

  • schwere Erkrankung (über mindestens 3 Monate)
  • Schwangerschaft
  • Behinderung
  • Nichtzulassung zur gewählten Ausbildung im Auswahlverfahren
  • gesetzliche Dienstpflicht / Surrogat Dienste
  • gesetzlich geregelte Freiwilligendienste

 

Familiäre Gründe

  • Betreuung eines erkrankten/behinderten Angehörigen

 

Art der Ausbildung

  • Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des zweiten Bildungswegs
  • studienvorbereitender Sprachkurs

 

Wie bin ich während eines dualen Studiums versichert?

Während eines dualen Studiums sind die Teilnehmer über die gesamte Dauer kranken-, renten-, arbeitslosen- und pflegeversicherungspflichtig. Dieses gilt jedoch nicht für Beamte. Eine Versicherung als Student oder in der Familienversicherung ist ausgeschlossen.

Ich absolviere ein vorgeschriebenes Praktikum. Hat dies Auswirkungen auf meine beitragsfreie Familienversicherung?

Eventuell ja. Sofern du für dieses Praktikum kein Arbeitsentgelt erhältst, hat es keine Auswirkung auf deine beitragsfreie Familienversicherung. Solltest du allerdings für dieses Praktikum entlohnt werden, kann dies zur Beendigung der Familienversicherung führen. Mehr Informationen dazu findest du in den Antworten zu diesen Fragen:

  • Wirkt sich ein Nebenjob / Werkstudententätigkeit auf meinen Versicherungsschutz aus?
  • Kann ich trotz Werkstudententätigkeit weiterhin beitragsfrei familienversichert werden?

 

Kann ich trotz Werkstudententätigkeit weiterhin beitragsfrei familienversichert werden?

Ja, dies ist möglich, wie in der vorherigen Frage beschrieben, ist dies abhängig von der Höhe deiner regelmäßigen Einkünfte. Um ganz präzise zu sein, müssen wir dazu dein regelmäßiges Gesamteinkommen überprüfen. Um die beitragsfreie Familienversicherung nicht zu gefährden, gilt eine monatliche Einkommensgrenze in 2024 von 505 Euro (bzw. 538 Euro, wenn eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird). Allerdings dürfen bei der Prüfung von deinem Arbeitsentgelt die tatsächlichen Werbungskosten (mindestens aber 1.200 Euro jährlich) abgezogen werden. Aber Achtung! Bei der Prüfung des Gesamteinkommens ist nicht nur das Arbeitsentgelt zu berücksichtigen. Solltest du neben dem Arbeitsentgelt noch weitere Einkünfte (z. B. Stipendien, Zinserträge, Mieteinkünfte, etc.) erhalten, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen.

Wirkt sich ein Nebenjob / eine Werkstudententätigkeit auf meinen Versicherungsschutz aus?

Ob sich ein Job auf den Krankenversicherungsschutz auswirkt ist unter anderem von der Höhe der Entlohnung und dem Umfang der Tätigkeit abhängig. Bitte rufe uns am besten noch vor Aufnahme der Tätigkeit dazu an, damit wir dir bereits zu Beginn die versicherungsrechtlichen Auswirkungen erläutern können. Ganz Wichtig: Meistens besteht für diese Beschäftigungen aufgrund des sogenannten „Studierendenprivilegs“ (Werkstudierende) Versicherungsfreiheit (mit Ausnahme zur Rentenversicherung). Es müssen also keine Beiträge aus der Beschäftigung (Ausnahme: Rentenversicherung) abgeführt werden. Bei vielen familienversicherten Studierenden führt diese Beschäftigung aber dazu, dass aufgrund der Höhe des Entgelts die beitragsfreie Familienversicherung beendet werden muss. Dies hat zur Konsequenz, dass sie für die jetzt eintretende Pflichtversicherung in der KVdS Beiträge zahlen müssen. Die Beschäftigung kann somit indirekt doch zu einer Beitragspflicht führen.

Ich bin momentan privat versichert. Wenn ich ein Studium beginne, kann ich mich dann bei der energie-BKK versichern?

Ja selbstverständlich kannst du das. Mit der Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule tritt grundsätzlich eine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung ein. Als bisher privat Versicherter hast du auch das Wahlrecht zur energie-BKK. Wichtig: Durch den Eintritt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Versicherung wird deine bisherige private Versicherung NICHT automatisch beendet. Diese muss von dir zuvor gekündigt werden. Aufgrund der gesetzlichen Pflichtversicherung steht dir ein besonderes Kündigungsrecht zu, sodass du grundsätzlich deine private Versicherung nahtlos zum Beginn deiner gesetzlichen Versicherung beenden kannst.

Wie hoch ist der Beitrag in der KVdS?

Da Studierende finanziell auch beim Kranken- und Pflegeversicherungsschutz entlastet werden sollen, zahlen sie einen niedrigeren Beitrag als den Mindestbeitrag für freiwillig gesetzlich Versicherte. Der monatliche Beitrag beträgt seit dem 1. Juli 2023 zur Krankenversicherung 95,90 € und zur Pflegeversicherung 27,61 € (mit Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr 32,48 €). Die Höhe des Beitrages richtet sich unter anderem nach dem aktuellen BAföG-Bedarfssatz. Eine Änderung führt somit zu einer Anpassung der Beiträge ab dem Beginn des auf die Änderung folgenden Wintersemesters. Tipp: Nach dem BAföG kann ein Zuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag geleistet werden.

Ich bin Promotionsstudent. Kann ich (weiterhin) als Student zum „Vorzugstarif“ versichert werden?

Nein, meistens leider nicht. Personen, die als Doktoranden nach erfolgreichem Abschluss eines Hochschulstudiums ein Promotionsstudium aufnehmen und während der Anfertigung der Dissertation an der Hochschule eingeschrieben sind (z. B. um die Universitätseinrichtungen benutzen zu können), unterliegen nicht als Studierende der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Promotion dient in der Regel der wissenschaftlichen Qualifikation nach Abschluss des Studiums und gehört nicht mehr zur wissenschaftlichen Ausbildung. Ist die Promotion hingegen Bestandteil der regulären Hochschulausbildung – die Anfertigung der Dissertation erfolgt dabei noch vor Abschluss des Master- oder Diplomstudiengangs oder des Staatsexamens –, wird die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studierenden nicht ausgeschlossen.

Ich komme aus dem Ausland und studiere in Deutschland. Kann ich mich bei der energie-BKK versichern?

Ja, sofern für dich aufgrund von über- oder zwischenstaatlichem Recht kein Sachleistungsanspruch mehr gegenüber deiner bisherigen Versicherung aus deinem Wohnstaat besteht. In diesem Fall unterliegst du den gleichen Regelungen wie einheimische Studierende. Du kannst dann auch Mitglied bei der energie-BKK werden.

Ich möchte im Ausland studieren. Wie bin ich in dieser Zeit versichert?

Sofern du auch während deines Auslandsstudiums weiterhin in Deutschland als Student eingeschrieben sind, bleibst du auch bei uns versichert. In diesem Fall endet die Versicherung bei uns nur, wenn du im Ausland, beispielsweise durch eine Beschäftigungsaufnahme, der dortigen Versicherungspflicht unterliegst. Solltest du dich nur im Ausland einschreiben, bleibst du bei uns versichert, wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland behältst und die Einschreibung an einer Hochschule in einem EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich erfolgt. Aber auch hier gilt: Solltest du im ausländischen Staat der Versicherungspflicht unterliegen, endet die Versicherung bei der energie-BKK.

Wann und wie muss ich die Beiträge zahlen?

Grundsätzlich sind die Beiträge vor Einschreibung oder Rückmeldung an der Hochschule für das jeweilige gesamte Semester im Voraus zu zahlen. Hiervon darf nur abgewichen werden, wenn du uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilst oder einen Dauerauftrag bei deiner Bank einrichten lässt. In diesen Fällen ist jeweils 1/6 des gesamten Semesterbeitrages am 15. des Monats für den Vormonat fällig (Beispiel: Der Beitrag für Mai wird somit erst im Juni abgebucht).

Wohin kann ich meine schriftlichen Unterlagen senden?

Postanschrift: energie-BKK, 30134 Hannover (Hierbei handelt es sich um eine Großkundenpostfach. Die zusätzliche Angabe einer Straße ist dabei nicht erforderlich.)

Wo und wann kann ich mich persönlich beraten lassen?

Wir sind für dich in diesen Service-Centern persönlich erreichbar.

Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?

Hat sich deine Anschrift oder deine Bankverbindung geändert? Dann ändere deine Daten ganz bequem über unseren Online-Service per App oder Web oder sende uns die Änderungswünsche aus Datenschutzgründen schriftlich zu. Bei Namensänderung wird zusätzlich eine Bescheinigung zur Namensänderung benötigt. Gerne kannst du deine Unterlagen auch per E-Mail an info@energie-bkk.de oder an unsere Postanschrift: energie-BKK, 30134 Hannover übermitteln.

 

 

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