• Qualifizierungsgeld in der Praxis• FAQ: Kinder in der Pflegeversicherung• Keine Diskriminierung von Teilzeitkräften
Ein Unfall auf dem Weg zur Tankstelle ist auch dann kein Arbeitsunfall, wenn dort Treibstoff für den sich unmittelbar anschließenden Weg zur Arbeit getankt werden soll. Das gilt selbst auch, wenn erst bei Fahrtantritt festgestellt wird, dass ein Familienangehöriger den Tank leergefahren hat. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) mit Urteil vom 26. September 2024 entschieden (Aktenzeichen: L 10 U 3706/21).
Die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ist ab 2025 verbessert worden. Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind auch 2025 weiterhin steuerfrei. Eine betragsmäßige Begrenzung ist nicht vorgesehen. Die Steuerfreiheit ist aber nur möglich, soweit auch tatsächlich Aufwendungen angefallen sind (§ 3 Nr. 33 des Einkommensteuergesetzes – EStG).
Betriebsvereinbarungen, die Regeln zur Verarbeitung von Mitarbeiterdaten festlegen, müssen mit den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar sein. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor.
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Stand 19.08.2024