Rechte und Pflichten in der AusbildungPersonal aus dem Ausland integrierenGesunde Pausenkultur gegen Stress
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 26. September 2024 entschieden, dass ein Unfall bei einem betriebsinternen Fußballturnier nicht als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt wird.
Zum 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde erhöht. Das ergibt sich aus der Vierten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (MiLoV4). Dies wirkt sich zum 1. Januar 2025 auch auf die Geringfügigkeitsgrenze aus. Sie steigt dann von 538 auf 556 Euro.
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 55 Jahren bis zur Regelaltersgrenze hat im Dezember 2023 einen neuen Höchststand erreicht. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Dezember 2023 in Deutschland knapp 8 Millionen Menschen im Alter von 55 Jahren bis zur Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
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Stand 19.08.2024