13.09.2024
Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz verabschiedet
Das Bundeskabinett hat am 28. August 2024 den Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung beschlossen, das verschiedene Neuregelungen ab dem 1. Januar 2025 in der gesetzlichen Unfallversicherung mit sich bringt.
Mit dem Gesetz soll das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung an die veränderte Lebens- und Arbeitswelt angepasst und auf neue Schutzbedarfe reagiert werden. Außerdem werden Verwaltungsverfahren beschleunigt und bürokratische Lasten abgebaut:
- Studenten fallen auch zukünftig bei universitären Pflichtarbeiten außerhalb des räumlichen Bereichs der Hochschule unter den vollen Versicherungsschutz der Unfallversicherung. Zum Beispiel wenn Teile einer Abschlussarbeit an der Hochschule nicht möglich und in Zusammenarbeit mit Arbeitgebern absolviert werden und dies mit der Hochschule abgesprochen ist.
- Der Wegeunfallversicherungsschutz bei der Begleitung von Kindern zur Schule oder Kita wird an das Umgangsrecht im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geknüpft. Hierdurch stehen neben den leiblichen Eltern aus demselben Haushalt zukünftig auch ein getrenntlebendes Elternteil, ein im Haushalt lebender neuer Lebenspartner und andere in einem engen Verhältnis zum Kind stehende Personen unter Schutz.
- Das Sterbegeld wird von einem Siebtel der Bezugsgröße auf zwei Siebtel der Bezugsgröße angehoben, um dem erheblichen Anstieg der Bestattungskosten in vergangenen Jahren gerecht zu werden. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Höhe des Sterbegeldes die regelmäßig anfallenden Aufwendungen der Bestattung eines Verstorbenen ersetzt.
- Es wird ein neues bundeseinheitliches Verzeichnis von Betriebsstätten durch die DGUV aufgebaut. Das soll für eine einheitliche und aktuelle Datenlage sorgen. Das hilft sowohl der Unfallversicherung als auch den Arbeitsschutzbehörden der Länder, um Prävention zur Verhütung von Unfällen zu stärken und die Kontrollen effizienter zu gestalten. Das neue Verzeichnis wird von der Bundesagentur für Arbeit, den Trägern der Unfallversicherung und den zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder mit Daten versorgt. Die bei den Unfallversicherungsträgern bekannten Betriebsstätten und Besichtigungsorte sollen zum Zwecke der Prävention möglichst umfassend gespeichert werden. Für den Aufbau und die Nutzung des bundesweiten Betriebsstättenverzeichnisses wurden mit dem Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz die notwendigen gesetzlichen Regelungen geschaffen, sodass die DGUV auch entsprechende Personal- und Finanzressourcen für die Umsetzung der Konzeption des Betriebsstättenverzeichnisses einsetzen kann. Es ist eine fünfjährige Pilotphase für die Einführung des Betriebsstättenverzeichnisses vorgesehen. Sie soll es den Beteiligten ermöglichen, einzelne Teile des Verfahrens schrittweise umzusetzen und zu erproben.
Die Änderungen in der Unfallversicherung sollen zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.