13.09.2024
Lohnsteuerliche Gesetzesänderungen in der Pipeline
Bei der Fülle an aktuellen Gesetzesentwürfen der Bundesregierung im Bereich der Lohnsteuer verlieren selbst Experten gelegentlich den Überblick. Hier einige Planungen, die für Arbeitgeber interessant werden können.
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 wird quasi nachträglich der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag 2024 noch geändert/angehoben. Die lohnsteuerliche Umsetzung soll mit der Lohnabrechnung für Dezember 2024 erfolgen, sodass eine Änderung der vorherigen Lohnabrechnungen 2024 nicht erforderlich sein wird.
Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz soll eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und eine Anhebung des Kindergelds ab 2025 erfolgen. Im Übrigen soll mit diesem Gesetz die Überführung der Steuerklassen III/V für Arbeitnehmer-Ehegatten eingeleitet werden. Geplant ist hierzu eine langjährige Umsetzungsphase.
Weitere Änderungen soll das Jahressteuergesetz 2024 bringen, u.a.:
- Gesetzliche Verstetigung der 150-Euro-Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 10 EStG),
- Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets (§ 40 EStG),
- Konzernklausel bei der aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG).
Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz soll Verbesserungen hinsichtlich der Förderung von Arbeitgebern bringen, die ihre Arbeitnehmer mit zusätzlichen Beiträgen zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung unterstützen.
Die parlamentarischen Beratungen über die Gesetzesvorhaben in Bundestag und Bundesrat bleiben abzuwarten.