FAQs für Auszubildende
Muss ich mich als Azubi selbst versichern?
Ja, in Deutschland gilt für Auszubildende, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, u.a. eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die bisherige Familienversicherung durch deine Eltern endet, jetzt hast du die freie Wahl und kannst dich z. B. für die energie-BKK entscheiden. Solltest du dich bereits bei einer anderen Krankenkasse angemeldet haben, kannst du das bis 14 Tage nach Ausbildungsbeginn korrigieren und du kannst doch noch zur energie-BKK wechseln. Wir würden uns freuen!
Was ist bei der Wahl einer Krankenversicherung wichtig?
Es kommt nicht immer nur aufs Geld an - bei einer Krankenkasse solltest du vor allem auf gute Leistungen und super Services achten! Vergleiche die Krankenkassen und schaue, ob diese so gute Leistungen für Azubis wie die energie-BKK anbietet. Solltest du dich bereits bei einer anderen Krankenkasse angemeldet haben, kannst du das bis 14 Tage nach Ausbildungsbeginn korrigieren und zur energie-BKK wechseln. Wir würden uns freuen!
Wieviel zahle ich als Azubi monatlich für die Krankenversicherung?
Das ist ganz unterschiedlich. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung errechnet der Arbeitgeber aus dem Bruttolohn, also deiner Ausbildungsvergütung.
Bis auf wenige Ausnahmen werden die Beiträge je zur Hälfte vom Arbeitgeber und von dir bezahlt. Es gilt dabei ein gesetzlich festgelegter Beitragssatz zuzüglich eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Dieser Zusatzbeitrag ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Auch die Beitragssätze zur Rentenversicherung, zur Arbeitsförderung sowie zur Pflegeversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben und werden hälftig gezahlt.
Bis spätestens wann sollte ich mich versichern?
Am besten meldest du dich bei deiner Krankenkasse an, sobald du die Zusage für deinen Ausbildungsplatz in der Tasche hast. Dann hat die Krankenkasse genug Zeit alle weiteren wichtigen Dinge wie z. B. die Anmeldung beim Arbeitgeber, die Zusendung der Krankenversicherungskarte etc. in die Wege zu leiten. Spätestens aber bis 14 Tage nach Ausbildungsbeginn.
Wie erfährt mein Ausbildungsbetrieb von meiner Krankenkassenwahl?
Hier reicht es, wenn du deinem Arbeitgeber formlos den Namen der gewählten Krankenkasse mitteilst. Alternativ oder auch zusätzlich kannst du die von uns erstellte Mitgliedsbescheinigung deinem Arbeitgeber vorlegen. Solltest du dich bereits bei einer anderen Krankenkasse angemeldet haben, kannst du das bis 14 Tage nach Ausbildungsbeginn korrigieren und zur energie-BKK wechseln. Wir würden uns freuen!
Wie kann ich am einfachsten bei der energie-BKK Mitglied werden?
Klicke hier und melde dich einfach, schnell und unkompliziert an.
Wie bin ich in der Zeit zwischen Schulabschluss und der Suche nach einem Ausbildungsplatz krankenversichert?
Solange, wie das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde, kann eine bisher bestehende Familienversicherung grundsätzlich fortgeführt werden.
Gibt es Unterschiede in der Krankenversicherung bei einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung?
Ja, hier gibt es gravierende Unterschiede. Bei einer betrieblichen Ausbildung kommt es zur eigenständigen Versicherung in der Krankenversicherung (siehe „Muss ich mich als Azubi selbst versichern”). Dies gilt auch für Teilnehmer an dualen Studiengängen. Bei einer rein schulischen Ausbildung kann ggf. die bisher bestehende Familienversicherung fortgeführt werden, da es zu keiner eigenständigen Sozialversicherungspflicht kommt. Bei praxisintegrierten Ausbildungen (schulische und berufspraktische Ausbildungsabschnitte wechseln sich ab) kommt es hingegen wieder zur eigenständigen Versicherungspflicht, wenn ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde und ein Anspruch auf Ausbildungsvergütung besteht.
Wo kann ich mich für eine Ausbildung bei der energie-BKK bewerben?
Freie Ausbildungsstellen findest du auf unserer Website unter Karriere.
Was muss ich nach meiner Ausbildung in Sachen Krankenversicherung beachten?
Der eigenstände Versicherungsschutz endet nicht automatisch mit dem Abschluss der Ausbildung. Je nachdem, wie es beruflich weitergeht, gestaltet sich die Fortführung deiner Krankenversicherung. Bei Fortbestand der Beschäftigung bleibt es grundsätzlich bei der bisher bestehenden eigenständigen Pflichtversicherung. Dies gilt auch für den Fall der Arbeitslosigkeit (bei Bezug von Arbeitslosengeld). Sollte die bisherige Pflichtversicherung enden, greift grundsätzlich die die sogenannte obligatorische Anschlussversicherung.
Muss ich für meinen Ferienjob Beiträge bezahlen?
Nein, wenn du bei solchen „geringfügigen Beschäftigungen” oder auch „Minijobs” nicht mehr als 538 Euro monatlich erhältst oder die Beschäftigung auf drei Monate innerhalb des Kalenderjahres befristet ist.
Wie bin ich während eines Freiwilligendienstes versichert?
Sollten du während deines Freiwilligendienstes Arbeitsentgelt, egal in welcher Höhe erhalten, wirst du bei uns als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer versichert. Zu solchem Arbeitsentgelt gehören - außer beim Jugendfreiwilligendienst im Ausland - auch Taschengeld, Fahrkostenzuschüsse oder Unterkunft und Verpflegung. Beiträge musst du aber trotzdem nicht zahlen. Denn dein Arbeitsbetrieb übernimmt die Beiträge komplett für dich.