Krankenversicherung für Auszubildende
Krankenversicherung für Auszubildende

Krankenversicherung für Auszubildende

Mit Ausbildungsbeginn, ist es an der Zeit, deine eigene Krankenversicherung zu wählen und Selbstbestimmung zu zeigen. Die energie-BKK hat ein paar unschlagbare Vorteile, die dir nicht jede Krankenkasse bietet – und das Beste ist, sie kosten dich keinen Cent extra! So kannst du sogar durch unseren Wahltarif AzubiPlus und unsere Bonusprogramme noch extra Geld verdienen. Profitiere von unserem exzellenten Krankenversicherungsschutz und persönlichem Service. Worauf wartest du noch? Entscheide dich für uns und deine Sicherheit! Wer achtet sonst auf dich?

Unsere Leistungen für den Energieschub:

  • Wahltarif AzubiPlus

    Rundum gesund sein und dafür bis zu 450 Euro während der Ausbildung erhalten.

  • Online-Service-App

    100% digital: per App erreichst du uns 24/7, egal wo du gerade bist.

  • Professionelle Zahnreinigung

    Dein Lächeln ist es uns wert: Du erhältst 2 x im Jahr bis zu 25 € für deine professionelle Zahnreinigung.

  • Reiseschutzimpfung

    Impfschutz im Gepäck. Wir erstatten dir 80% der Kosten, bis zu 400 Euro pro Jahr.

  • Aktivbonus

    Deine Fitness ist unsere Motivation: Erhalte 70 Euro extra mit unserem Aktivbonus.

  • 24/7 Arzthotline

    Unsere medizinische Gesundheitsberatung ist 24/7 für dich da, auch gerne per Videochat.

Rundum gut versichert, ...

Gesund sein und auch noch Cashback sichern: Hol dir unseren Wahltarif AzubiPlus! Als Mitglied der energie-BKK sparst du bares Geld, wenn du innerhalb eines Jahres keine oder nur bestimmte Leistungen in Anspruch nimmst. Gleich zu Beginn der Ausbildung erhältst du die erste Prämienzahlung in Höhe von 150 Euro. So kannst du während einer dreijährigen Ausbildungszeit also bis zu 450 Euro Prämie von uns bekommen. So kannst du dir während deiner Ausbildung mehr gönnen. Berechne deine Vorteile jetzt selbst!

Persönlicher Top-Service – smart und ausgezeichnet

Bei uns versichert zu sein bedeutet, sich für eine der Top Krankenkassen zu entscheiden. Über unsere 24/7 Arzthotline kannst du rund um die Uhr medizinische Fragen stellen. Mit unserer Service-App bist du zu 100 % digital unterwegs und kannst uns sicher kontaktieren, egal wo und wann es für dich am besten passt. Unser Fokus liegt auf Qualität und Service, sodass wir immer für dich da sind, wenn du uns brauchst. Jetzt Mitglied werden!

FAQs für Auszubildende

Muss ich mich als Azubi selbst versichern?

Ja, in Deutschland gilt für Auszubildende, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, u.a. eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die bisherige Familienversicherung durch deine Eltern endet, jetzt hast du die freie Wahl und kannst dich z. B. für die energie-BKK entscheiden. Solltest du dich bereits bei einer anderen Krankenkasse angemeldet haben, kannst du das bis 14 Tage nach Ausbildungsbeginn korrigieren und du kannst doch noch zur energie-BKK wechseln. Wir würden uns freuen!

Was ist bei der Wahl einer Krankenversicherung wichtig?

Es kommt nicht immer nur aufs Geld an - bei einer Krankenkasse solltest du vor allem auf gute Leistungen und super Services achten! Vergleiche die Krankenkassen und schaue, ob diese so gute Leistungen für Azubis wie die energie-BKK anbietet. Solltest du dich bereits bei einer anderen Krankenkasse angemeldet haben, kannst du das bis 14 Tage nach Ausbildungsbeginn korrigieren und zur energie-BKK wechseln. Wir würden uns freuen!

Wieviel zahle ich als Azubi monatlich für die Krankenversicherung?

Das ist ganz unterschiedlich. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung errechnet der Arbeitgeber aus dem Bruttolohn, also deiner Ausbildungsvergütung.

Bis auf wenige Ausnahmen werden die Beiträge je zur Hälfte vom Arbeitgeber und von dir bezahlt. Es gilt dabei ein gesetzlich festgelegter Beitragssatz zuzüglich eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Dieser Zusatzbeitrag ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Auch die Beitragssätze zur Rentenversicherung, zur Arbeitsförderung sowie zur Pflegeversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben und werden hälftig gezahlt.

Bis spätestens wann sollte ich mich versichern?

Am besten meldest du dich bei deiner Krankenkasse an, sobald du die Zusage für deinen Ausbildungsplatz in der Tasche hast. Dann hat die Krankenkasse genug Zeit alle weiteren wichtigen Dinge wie z. B. die Anmeldung beim Arbeitgeber, die Zusendung der Krankenversicherungskarte etc. in die Wege zu leiten. Spätestens aber bis 14 Tage nach Ausbildungsbeginn.

Wie erfährt mein Ausbildungsbetrieb von meiner Krankenkassenwahl?

Hier reicht es, wenn du deinem Arbeitgeber formlos den Namen der gewählten Krankenkasse mitteilst. Alternativ oder auch zusätzlich kannst du die von uns erstellte Mitgliedsbescheinigung deinem Arbeitgeber vorlegen. Solltest du dich bereits bei einer anderen Krankenkasse angemeldet haben, kannst du das bis 14 Tage nach Ausbildungsbeginn korrigieren und zur energie-BKK wechseln. Wir würden uns freuen!

Wie kann ich am einfachsten bei der energie-BKK Mitglied werden?

Klicke hier und melde dich einfach, schnell und unkompliziert an.

Wie bin ich in der Zeit zwischen Schulabschluss und der Suche nach einem Ausbildungsplatz krankenversichert?

Solange, wie das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde, kann eine bisher bestehende Familienversicherung grundsätzlich fortgeführt werden.

Gibt es Unterschiede in der Krankenversicherung bei einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung?

Ja, hier gibt es gravierende Unterschiede. Bei einer betrieblichen Ausbildung kommt es zur eigenständigen Versicherung in der Krankenversicherung (siehe „Muss ich mich als Azubi selbst versichern”). Dies gilt auch für Teilnehmer an dualen Studiengängen. Bei einer rein schulischen Ausbildung kann ggf. die bisher bestehende Familienversicherung fortgeführt werden, da es zu keiner eigenständigen Sozialversicherungspflicht kommt. Bei praxisintegrierten Ausbildungen (schulische und berufspraktische Ausbildungsabschnitte wechseln sich ab) kommt es hingegen wieder zur eigenständigen Versicherungspflicht, wenn ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde und ein Anspruch auf Ausbildungsvergütung besteht.

Wo kann ich mich für eine Ausbildung bei der energie-BKK bewerben?

Freie Ausbildungsstellen findest du auf unserer Website unter Karriere.

Was muss ich nach meiner Ausbildung in Sachen Krankenversicherung beachten?

Der eigenstände Versicherungsschutz endet nicht automatisch mit dem Abschluss der Ausbildung. Je nachdem, wie es beruflich weitergeht, gestaltet sich die Fortführung deiner Krankenversicherung. Bei Fortbestand der Beschäftigung bleibt es grundsätzlich bei der bisher bestehenden eigenständigen Pflichtversicherung. Dies gilt auch für den Fall der Arbeitslosigkeit (bei Bezug von Arbeitslosengeld). Sollte die bisherige Pflichtversicherung enden, greift grundsätzlich die die sogenannte obligatorische Anschlussversicherung.

Muss ich für meinen Ferienjob Beiträge bezahlen?

Nein, wenn du bei solchen „geringfügigen Beschäftigungen” oder auch „Minijobs” nicht mehr als 538 Euro monatlich erhältst oder die Beschäftigung auf drei Monate innerhalb des Kalenderjahres befristet ist.

 

Wie bin ich während eines Freiwilligendienstes versichert?

Sollten du während deines Freiwilligendienstes Arbeitsentgelt, egal in welcher Höhe erhalten, wirst du bei uns als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer versichert. Zu solchem Arbeitsentgelt gehören - außer beim Jugendfreiwilligendienst im Ausland - auch Taschengeld, Fahrkostenzuschüsse oder Unterkunft und Verpflegung. Beiträge musst du aber trotzdem nicht zahlen. Denn dein Arbeitsbetrieb übernimmt die Beiträge komplett für dich.

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