16.10.2024
SV-Meldeportal: Abruf von zwei neuen Verfahren möglich
Aktuell wurde von der ITSG GmbH darüber informiert, dass seit dem 5. September 2024 für Arbeitgeber zwei neue Verfahren über das SV-Meldeportal zur Verfügung stehen.
Bereitgestellt wurde Anfang September 2024 das Verfahren „Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung“ und das Meldeverfahren „Elektronischer Abruf der zuständigen Krankenkasse“.
Das SV-Meldeportal ist nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, alle Inhalte freizuschalten, die als Basis- oder Zusatzmodul nach dem aktuellen Rechtsstand in den elektronischen Meldeverfahren zur Verfügung stehen.
Die beiden Verfahren „Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung“ und „Elektronischer Abruf der zuständigen Krankenkasse“ wurden grundsätzlich zum 1. Januar 2024 eingeführt. In den gemeinsamen Grundsätzen für die Systemprüfung nach § 22 Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung wurden sie allerdings erst jetzt integriert. Deshalb wurden die Verfahren auch erst jetzt über das SV-Meldeportal bereitgestellt.