Neuerungen im SV-Meldeportal zum 1. Januar 2025
Arbeitgeber News

12.02.2025

Neuerungen im SV-Meldeportal zum 1. Januar 2025

Zum 1. Januar 2025 sind in den Meldeverfahren der Sozialversicherung zahlreiche Änderungen umgesetzt worden. Die ITSG GmbH hat aktuell darüber informiert, dass diese Änderungen zum 1. Januar 2025 auch Eingang in das SV-Meldeportal gefunden haben.

Folgende Änderungen wurden umgesetzt:

  • Beantragung von A1-Bescheinigungen für Grenzgänger und Personen, die in mehreren Mitgliedsstaaten erwerbstätig sind, sowie Ausnahmevereinbarungen für Erwerbstätige und Rentner: Es wurde ein neues Formular „A1-Antrag für gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten Erwerbstätige“ ab Mitte Januar 2025 im SV-Meldeportal bereitgestellt. Zudem können die betroffenen erwerbstätigen Personen ab dem 1. Februar 2025 nach einer Registrierung selbst die Anträge über das SV-Meldeportal stellen.
  • Meldeverfahren „Meldung an die Krankenkasse zum Arbeitgeberkonto“: Hier ist ab dem 1. Januar 2025 über das SV-Meldeportal der elektronische Widerruf eines erteilten SEPA-Lastschriftmandats möglich.
  • Meldungen zur Rentenversicherung auf deren Anforderung (rvBEA): Zum 1. Januar 2025 wird ein neuer Anwendungsfall LAKRV (Entgeltbescheinigungen Landwirtschaftliche Alterskasse) ins SV-Meldeportal aufgenommen. Sie dient zur Abfrage von Einkommen für die Anrechnung bei Hinterbliebenenrenten und zur Hinzuverdienstprüfung bei Renten wegen Erwerbsminderung. Die Abfrage erfolgt ausschließlich für Rentenbeziehende der Landwirtschaftlichen Alterskasse.
  • DEÜV-Meldeverfahren: Es ist für erzeugte Meldungen über das SV-Meldeportal für Meldezeiträume ab dem 1.Januar 2025 kein Rechtskreiskennzeichen mehr anzugeben.
  • eAU-Verfahren: Das SV-Meldeportal deckt die zum 1. Januar 2025 neu eingeführten Rückmeldegründe im eAU-Verfahren ab dem 1. Januar 2025 ab.

Darüber hinaus wurden nach Information der ITSG GmbH in weiteren Verfahren weitere gesetzliche Vorgaben umgesetzt und technische Optimierungen im SV-Meldeportal vorgenommen.

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