Pflegeversicherung
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Pflegeversicherung - Auf einen Blick

Die wichtigsten Basisinformationen zu den Pflegeleistungen der energie-BKK Pflegekasse.

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen von A bis Z.

Wer ist pflegebedürftig?

Hier finden Sie Informationen zur Begutachtung. Das Pflegeversicherungsgesetz im Sozialgesetzbuch XI definiert Pflegebedürftigkeit wie folgt: pflegebedürftig sind Personen mit gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – bestehen. Die Bedürftigkeit wird dabei in die Pflegegrade 1 bis 5, je nach Grad der Schwere eingestuft.

PflegeFinder

Hier gelangen Sie direkt zum BKK-PflegeFinder, dieser unterstützt Sie dabei, eine ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

Hier gelangen Sie direkt zum Antragsformular, denn um Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen zu können, muss der Versicherte, sein Bevollmächtigter oder gesetzlicher Vertreter sie zunächst beantragen.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsrecht

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst entscheiden oder besorgen zu können.

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