PrämiePlus – Unser Cashback, Ihr Vorteil!
Kurzurlaub gebucht? Vereinsbeitrag fällig? Smartwatch im Warenkorb? Ihr Wunsch geht ab jetzt auf uns! Mit unserem exklusiven Wahltarif PrämiePlus können Sie als Mitglied der energie-BKK ordentlich Geld sparen! Sollten Sie innerhalb eines Jahres nur bestimmte Leistungen benötigen, erhalten Sie von uns jährlich eine großzügige Prämie von bis zu 400 Euro. Keine Sorge, falls Sie doch einmal erkranken. Natürlich profitieren Sie auch weiterhin von unserem umfassenden Versicherungsschutz und können alle Leistungen der energie-BKK nutzen. Falls sie einmal eine besondere Leistung in Anspruch nehmen möchten, fällt für Sie lediglich ein begrenzter Eigenanteil an. So können Sie gleichzeitig sorgenfrei Ihre Gesundheit schützen und vom finanziellen Vorteil profitieren.
Jährlich bis zu 400 Euro kassieren
Sie erhalten eine Prämie – je nach Tarifstufe – von 150 bis 400 Euro1 im Kalenderjahr, bei gleichbleibendem Krankenversicherungsbeitrag.
Bis zu 1.200 Euro in drei Jahren
PrämiePlus ist exklusiv für die Mitglieder der energie-BKK. Der Tarif läuft mindestens über drei Jahre, in denen bis zu 1.200 Euro Prämie drin sind. Worauf warten Sie noch?
Unsere Sicherheit für Ihren Vorteil
Sie genießen im Fall der Fälle den vollen Leistungsumfang der energie-BKK: Auch wenn Sie mal eine Leistung in Anspruch nehmen müssen, fällt für Sie lediglich ein begrenzter Eigenanteil (Selbstbehalt, siehe Tabelle) an. Dieser wird dann von der Prämie abgezogen.
Sie haben die Wahl
Diese Eigenbeteiligung ist in der Höhe begrenzt: Ihr Risiko beträgt je nach Tarifstufe 10 Euro bis maximal 100 Euro im Kalenderjahr. Dieser Betrag fällt nur dann an, wenn die Leistungsausgaben bei Bedarf höher sind als die Prämie. So haben Sie immer die volle Kostenkontrolle. Ein Wechsel der
Tarifstufe ist nach drei Jahren möglich.3 Nach Ablauf der drei Jahre verlängert sich der Tarif automatisch um jeweils ein Jahr.4
Rechenbeispiele finden Sie in unserem untenstehenden Merkblatt.
Die Tarifstufen und Prämien (in Euro je Kalenderjahr*)
Tarifstufe
|
Einkommen**
Brutto pro Jahr
|
Ihre Prämie1,5
|
Eigenanteil bei Krankheit
|
Ihr max. Risiko
|
1
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< 15.000
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150
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160
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10
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2
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ab 15.000
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200
|
240
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40
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3
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ab 30.000
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300
|
360
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60
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4
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ab 40.000
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400
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500
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100
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*Bei unterjährigem Beginn gilt für jeden Monat der Teilnahme 1/12 der vorstehenden Beträge ** Eine Prüfung des Einkommens durch Vorlage einer Gehaltsabrechnung o.ä. behalten wir uns vor.
Inklusiv: Früherkennung, Prävention, Arzt- und Zahnarztbesuche ohne Rezept und unsere Zusatzleistungen
Bestimmte Leistungen – wie z. B. Früherkennungsuntersuchungen, zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen, Präventionsmaßnahmen und Arztbesuche ohne Kassenrezeptausstellung (Privatrezepte sind möglich) sowie unsere umfassenden Zusatzleistungen – übernehmen wir auch weiterhin für Sie. Das bedeutet: Tun Sie vorsorglich etwas für Ihre Gesundheit oder nutzen Sie unsere Zusatzleistungen, bleibt Ihre Prämie davon unberührt. Eine Übersicht aller inklusiven Leistungen finden Sie untenstehend.2
Der PrämiePlus Wahltarif im Detail
1 Prämienzahlung
Die erste Prämie zahlen wir nach Vertragsschluss, die nächste sobald uns die Leistungsdaten des Vorjahres vorliegen. Evtl. in Anspruch genommene Leistungen werden mit der Prämie für das Folgejahr verrechnet, im dritten Jahr gegebenenfalls zurückgefordert, aber immer nur bis zur Höhe des maximal vereinbarten Eigenanteils (s. Tabelle).
Bei unterjährigem Beginn gilt für jeden Monat der Teilnahme 1/12 der Prämie bzw. des Eigenanteils. Rechenbeispiele finden Sie untenstehend in unserem Merkblatt.
2 Inanspruchnahme von Leistungen
Folgende Leistungen können Sie in Anspruch nehmen, ohne dass ein Eigenanteil berechnet wird – Sie erhalten Ihre Prämie in voller Höhe:
Ambulante vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Leistungen, wenn kein Kassenrezept ausgestellt wird (die Ausstellung eines Privatrezepts ist möglich)
- Leistungen zur Krankheitsverhütung (Präventionsmaßnahmen wie z. B. unsere Gesundheitskurse oder Schutzimpfungen)
- Medizinische Früherkennungsuntersuchungen (z. B. Gesundheits-Checkups oder Krebsfrüherkennung). Ausnahme: ambulante Vorsorgekuren
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen
- Früherkennungsuntersuchungen während der Schwangerschaft
- nach den Mutterschafts-Richtlinien
- sämtliche Leistungen, die Ihre familienversicherten Angehörigen in Anspruch nehmen
Folgende Leistungen werden auf den Eigenanteil – je nach Tarifstufe 160 bis 500 Euro – angerechnet und mindern damit die Prämienzahlung für das Folgejahr:
- Antragsleistungen
- Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege
- ambulante Operationen, Psychotherapie, Rehabilitation, Krankenhaus
- Leistungen im Rahmen besonderer ärztlicher Versorgungsformen (integrierte, hausarztzentrierte und DMP-Versorgung)
- Haushaltshilfe, Krankengeld, Fahrkosten
- künstliche Befruchtung, Schwangerschaftsabbruch, Sterilisation
- Arztbesuche mit Ausstellung eines Kassenrezepts
- Zahnarztbehandlungen (außer Vorsorge), Zahnersatz
- Krankenhaus im Ausland
Wir empfehlen den PrämiePlus Wahltarif nicht, wenn Sie
- regelmäßig Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel benötigen
- chronische Erkrankungen haben
oder
- eine ambulante Operation
- Zahnersatz
- eine kieferorthopädische Behandlung
- eine ambulante Rehabilitation oder einen Krankenhausaufenthalt
planen bzw. in absehbarer Zeit in Anspruch nehmen könnten.
Wahl und Wechsel der Tarifstufe/Bindungsfrist/Kündigung
3 Die Wahl der Tarifstufe erfolgt nach Ihrem Einkommen. Die Wahl einer niedrigeren Tarifstufe ist möglich. Ein Wechsel der Tarifstufe ist frühestens nach drei Jahren möglich. Der letzte Termin für einen Wechsel ist der 30.11. des Jahres für das Folgejahr.
4 Wenn Sie sich für den Tarif entscheiden, sind Sie drei Jahre daran gebunden. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie ihn nicht einen Monat vor Ablauf der Frist kündigen. Der Tarif kann vorzeitig beendet werden, wenn Sie die Voraussetzungen dafür nicht mehr erfüllen, z. B. wenn Ihre Beiträge durch Dritte gezahlt werden oder in besonderen Härtefällen.
Die Mitgliedschaft bei der energie-BKK kann – unabhängig davon – frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit des Wahltarifs gekündigt werden.
5 Meldung von Prämienzahlungen an das Finanzamt
Als Krankenkasse sind wir verpflichtet, die Höhe der Prämie je Kalenderjahr an das entsprechende Finanzamt zu melden.
Sie sind noch nicht Mitglied der energie-BKK?
Kommen Sie zu uns, Sie werden sehen, es lohnt sich!
Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns ganz einfach unter 0511 911 10 920 an, unser Kundenservice hilft Ihnen gern weiter.
Sichern Sie sich den PrämiePlus Wahltarif der energie-BKK
Senden Sie uns bitte die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Teilnahmeerklärung zurück an unsere Postanschrift: energie-BKK, 30134 Hannover – oder Sie übermitteln sie uns ganz einfach über unsere energie-BKK Service-App!