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Verwaltungsrat der energie-BKK

Die energie-BKK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesamtes für Soziale Sicherung (vormals Bundesversicherungsamt). Das ausführende Organ ist der ehrenamtliche Verwaltungsrat. Dieser setzt sich paritätisch aus 15 Versicherten- und 15 Arbeitgebervertretern der Partnerunternehmen zusammen.

Unternehmenspolitische und strategische Entscheidungen, die für die energie-BKK und ihre Versicherten von Bedeutung sind, werden durch den Verwaltungsrat getroffen. Wichtige Aufgaben des Verwaltungsrates sind unter anderem die Wahl des hauptamtlichen Vorstandes, die Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung und des Haushaltsplanes sowie die Entlastung des Vorstandes.

Die Mitglieder

Vorsitzende des Verwaltungsrats: Sigrid Nagl (Arbeitgeber),

stellvertr. Vorsitzender: Leonhard Zubrowski (Versicherte)

 

Arbeitgebervertreter

Versichertenvertreter

Alt, Gudrun Bauerdick, Achim
Büsing, Matthias Bräuer, Elke
Fenzl, Dr. Alexander Eckhardt, Jörg
Haegerbäumer, Olaf Frank, Mario
Hallier-Reuff, Hanna Gorenc, Iriet
Heilmann, Carolin Graumann-Craven, Petra
Henrichs, Oliver Hansen, Karina
Mechmann, Jörg Hauke, Klaus
Nagl, Sigrid Kagerer, Tanja
Özdemir, Münciye Koch, Dorothea
Röser, Oliver Kunter, Michael
Schebelle, Beate Reichwald, Andreas
Tretau, Arne Schulz, Fred
Würthner, Sibylle Triller, Werner
Zieglmayer, Daniela Zubrowski, Leonhard

 

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