Trotz Amalgam-Verbot keine Mehrkosten
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18.10.2024

Trotz Amalgam-Verbot keine Mehrkosten

Ab dem 1. Januar 2025 wird in der gesamten EU die Verwendung von Dentalamalgam verboten. In diesem Zusammenhang haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) im Bewertungsausschuss eine neue Regelung verabschiedet. Diese Regelung gewährleistet, dass Versicherte Zugang zu modernen, amalgamfreien und qualitativ hochwertigen Füllungstherapien erhalten, ohne dass sie dafür Zuzahlungen leisten müssen.

Versicherte haben im Rahmen des Sachleistungsprinzips Anspruch auf eine kostenfreie Versorgung mit Zahnfüllungen. Bisher war Amalgam das Füllungsmaterial, das als kostenfreie Option zur Verfügung stand. Zum 01.01.2025 werden die Abrechnungsziffern BEMA-Nr. 13 a-d angehoben. Diese Anpassung gewährleistet, dass alle GKV-Versicherten ausreichend und zweckmäßig mit qualitativ hochwertigen, modernen amalgamfreien Zahnfüllungen versorgt werden können, gemäß den Standards der zahnärztlichen Kunst.

Patienten haben auch weiterhin die Möglichkeit, gegen private Zuzahlung Füllungsleistungen auszuwählen, die über die GKV-Grundversorgung hinausgehen. Die Wahl des spezifischen Füllungsmaterials wird nach wie vor in Absprache zwischen den Behandlern und den Patienten getroffen.

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