Wohnungsanpassung
Pflegeversicherung

Wohnungsanpassung

Die Pflegekasse zahlt unabhängig vom Pflegegrad auf Antrag bis zu 4.000 Euro Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen, die die häusliche Pflege in der Wohnung erleichtern oder (wieder) möglich machen. Sie sollen geeignet sein, eine Überforderung der Leistungskraft des Pflegebedürftigen und der Pflegekraft zu verhindern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Anspruchsberechtigten wiederherzustellen, also die Abhängigkeit von der personellen Hilfe zu verringern.

Gemeint sind zum Beispiel Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sein können, wie Türverbreiterungen, fest installierte Rampen und Treppenlifter, der pflegegerechte Umbau des Badezimmers oder der Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgestaltet wird.

Beim Zusammenleben mehrerer Anspruchsberechtigter in einer gemeinsamen Wohnung dürfen die Zuschüsse einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro je Person nicht überschreiten. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist bei mehr als vier zusammenlebenden Anspruchsberechtigten auf 16.000 Euro begrenzt.

Wenn sich die Pflegesituation ändert und weitere Maßnahmen erforderlich werden, handelt es sich um eine neue Maßnahme, für die ein weiterer Zuschuss geleistet wird.

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