Wohngruppen (ambulant betreute)
Pflegebedürftige, die Pflegehilfe, Pflegegeld oder Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen, erhalten einen Wohngruppenzuschlag von je 214 Euro monatlich bei einem organisierten gemeinschaftlichen Wohnen von mindestens drei pflegebedürftigen Personen (höchstens zwölf Bewohner). In der Wohngruppe muss eine Person organisatorische, verwaltende oder betreuende Tätigkeiten verrichten.
Neugründungen von solchen Wohngruppen werden neben dem Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einmalig mit 2.500 Euro je Anspruchsberechtigtem gefördert. Der Gesamtbetrag ist je Wohngruppe auf 10.000 Euro begrenzt.
Dieser Förderbetrag kann für (weitere) altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung verwendet werden. Dieser Zuschuss ist auf einen Höchstbetrag von 30 Millionen Euro für alle Pflegekassen in Deutschland begrenzt.