Selbsthilfeförderung
Wir fördern Selbsthilfe
Jeder kann einmal krank werden. Eine aktive Haltung zahlt sich aus! Egal, ob man selbst von einer chronischen Krankheit oder Behinderung betroffen ist oder es sich um einen Angehörigen handelt – die Selbsthilfe bietet die Möglichkeit, sich über diese besondere Situation auszutauschen.
Kranke Menschen und deren Angehörige können sich dort informieren, erhalten Trost und Unterstützung und werden ermutigt auch in schwierigen Zeiten das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen. Nicht zuletzt bietet sie Hilfe und Orientierung, sich in unserem komplexen Gesundheitssystem zurechtzufinden.
Wen unterstützen wir?
Wir als energie-BKK stellen unseren Förderbetrag vollständig unserem BKK Dachverband zur Verfügung. Wir unterstützen damit innovative Projekte von Selbsthilfeorganisationen und tragen auf diese Weise zur Stärkung und Weiterentwicklung der Selbsthilfe bei.
Wie sind die Strukturen der Förderung?
Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Form einer Pauschal- und Projektförderung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der § 20h SGB V.
- Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung: gemeinsame Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände. Im Rahmen einer Pauschalförderung werden diese Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst.
- Krankenkassenindividuelle Förderung: Krankenkassen und ihre Verbände fördern Aktivitäten und Projekte im Rahmen der Projektförderung.
Wie wird die Selbsthife finanziert?
Die Selbsthilfe erhält einen fest definierten Betrag, der jährlich angepasst wird. Für das Jahr 2022 liegt dieser bei 1,19 Euro pro Versicherten.
Wo finde ich eine Selbsthilfegruppe oder – organisation?
Eine Übersicht über Selbsthilfeorganisation finden Sie auf der Internetseite der nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstüzung der Selbsthilfegruppen (NAKOS).
Wo kann ich einen Antrag stellen?
Bei Fragen zur Antragstellung auf Pauschalförderung steht der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) als Federführer gerne telefonisch unter 030 26391-1920, Mo.- Mi. von 10 bis 12 Uhr zur Verfügung.
Förderanträge müssen schriftlich und im Original gestellt werden. Sie müssen vollständig ausgefüllt und von zwei legitimierten Vertretungen des Antragsstellers unterzeichnet sein.
Senden Sie Ihren Antrag bitte nicht an die energie-BKK, sondern direkt an:
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene
c/o Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Mehr Informationen erhalten Sie in dem Leitfaden zur Selbshilfeförderung.