Vollstationäre Pflege
Ist die Pflege zu Hause nicht möglich, ist die Betreuung und Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung eine Alternative. Für die reinen Pflegekosten in einer stationären Pflegeeinrichtung zahlt die Pflegekasse einen Festbetrag, der vom jeweiligen Pflegegrad abhängt.
Erhöhung der vollstationären Pflege
Pflegegrad 1: |
von 125 Euro auf 131 Euro |
Pflegegrad 2: |
von 770 Euro auf 805 Euro |
Pflegegrad 3: |
von 1.262 Euro auf 1.319 Euro |
Pflegegrad 4: |
von 1.775 Euro auf 1.855 Euro |
Pflegegrad 5: |
von 2.005 Euro auf 2.096 Euro |