22.04.2022
Telefonische Krankschreibung bis zum 31. Mai verlängert
Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können sich weiterhin telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankschreiben lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat diese Corona-Sonderregelung bis zum 31. Mai 2022 verlängert. Andere Sonderregelungen laufen jedoch Ende März 2022 aus.
So müssen z. B. Patienten für Folgeverordnungen von Heilmitteln oder häuslicher Krankenpflege ab dem 1. April 2022 wieder persönlich in der Praxis vorstellig werden. Die Sonderregelung für das Ausstellen nach telefonischer Anamnese, wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nicht verlängert.