Teil 7 - Kampagne Finanzielle Notlage der GKV
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09.09.2024

Teil 7 - Kampagne Finanzielle Notlage der GKV

Die sogenannte „Tamponsteuer“, die 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Monatshygieneartikel erhob, wurde zu Beginn des Jahres 2020 abgeschafft. Seither gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent, da Tampons als Waren des täglichen Bedarfs und nicht als Luxusgüter betrachtet werden. Das ist eine positive Entwicklung! Bei lebensnotwendigen Medikamenten hingegen sieht die Bundesregierung das anders: Sie lässt die Krankenkassen und damit die Beitragszahler weiterhin 19 Prozent Mehrwertsteuer zahlen. So profitiert der Staat erheblich und beklagt gleichzeitig öffentlich die hohen Ausgaben für Arzneimittel.

Im Jahr 2023 lagen die GKV-Ausgaben für Arzneimittel bei über 50 Milliarden Euro. Würde die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel ebenfalls auf 7 Prozent gesenkt, könnte die GKV um mehr als 4 Milliarden Euro entlastet und der Beitragssatz damit um mehr als 0,2 Prozentpunkte gesenkt werden.

Kaum zu glauben, aber wahr: Arzneimittel sind Luxusgut

Der Bundesfinanzminister kassiert über 4 Milliarden Euro Mehrwertsteuer zu viel für Arzneimittel, weil er sie nicht als „Waren des täglichen Bedarfs“ einstuft. Diesen Betrag müssen am Ende die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufbringen.

Vor wenigen Jahren gab es eine intensive gesellschaftliche Debatte über die Mehrwertsteuer. Denn Tampons, Damenbinden und andere Monatshygieneartikel unterlagen bis dahin dem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Sie seien aber, so die Kritikerinnen und Kritiker, „Waren des täglichen Bedarfs“, die für Frauen im Alltag eine ähnliche Bedeutung hätten wie Lebensmittel oder Getränke. Eine Frau gebe in ihrem gesamten Leben bis zu 7.000 Euro für Monatshygieneartikel aus, rechneten Medien vor.

Unter dem Motto „Die Periode ist kein Luxus!“ wehrten sich zwei Petitionen mit mehr als 270.000 Mitzeichnenden dagegen. Und tatsächlich senkte die Bundesregierung 2019 den Steuersatz für Monatshygieneartikel auf 7 Prozent mit Wirkung ab dem Folgejahr. Die richtige Entscheidung!

Auch Arzneimittel sollten eigentlich kein Luxusgut sein, da sie für viele Menschen überlebenswichtig sind. Aber das sieht der Gesetzgeber leider anders. Deshalb zahlen kranke Menschen in Deutschland nach wie vor die „Luxussteuer“ von 19 Prozent auf ihre Arzneimittel.

Bei Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von rund 50 Milliarden Euro nimmt der Staat so etwa 8 Milliarden Euro Steuern ein. Beim ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent wären es nur 3,3 Milliarden. Auf die mehr als 4 Milliarden Euro mag die Bundesregierung nicht verzichten - und so bleiben Arzneimittel in Deutschland weiterhin „Luxusartikel“.

Kuriose Folge: Zucker wird mit 7 Prozent besteuert. Wer Diabetes hat, zahlt dann für seine Arzneimitteltherapie mit Insulin aber 19 Prozent Mehrwertsteuer.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zeigt sich immer wieder bemüht, die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen in den Griff zu bekommen. Mit einer Mehrwertsteuersenkung hätte er ein probates Mittel in der Hand.

Unsere Position:

  • Bei Arzneimitteln dauerhaft den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent anwenden. Von den insgesamt 27 EU-Mitgliedsstaaten wenden 24 einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel an oder verzichten gleich ganz darauf.
  • Frankreich beispielsweise belegt erstattungsfähige Arzneimittel mit einem Steuersatz von lediglich 2,1 Prozent, Schweden verzichtet bei verschreibungspflichtigen Präparaten ganz darauf. Nur die Bulgaren und Dänen zahlen einen höheren Mehrwertsteuersatz als die Deutschen.

Auf der Webseite des BKK Dachverbandes erhalten Sie noch mehr Informationen zu der Kampagne „Finanznot in der GKV“.

Wir unterstützen die Kampagne des BKK-Dachverbands. Der Zusatzbeitragssatz der energie-BKK beträgt 1,59 Prozent und liegt somit unter dem Durchschnitt aller gesetzlichen Krankenkassen – er bleibt auch in 2024 stabil.

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