SV-Meldeportal startet im Juli im Pilotbetrieb
Arbeitgeber News

07.06.2023

SV-Meldeportal startet im Juli im Pilotbetrieb

Die Krankenkassen stellen Arbeitgebern in Abstimmung mit den anderen Sozialversicherungsträgern seit Jahren die Ausfüllhilfe sv.net für die elektronische Datenübermittlung zur Verfügung. Mit der neuen Regelung nach § 95a SGB IV werden der Umfang der Übermittlung und das Verfahren zur Nutzung gesetzlich abgesichert. Dazu wird voraussichtlich ab dem 1. Juli 2023 eine neue systemgeprüfte Ausfüllhilfe SV-Meldeportal angeboten, die die bisherige Ausfüllhilfe sv.net ersetzt.

Ab dem 1. Juli 2023 starten die ersten Benutzer des neuen SV-Meldeportals als Pilot-Anwender in den Produktionsbetrieb. Danach wird die neue Ausfüllhilfe für alle Benutzer freigegeben.

Das SV-Meldeportal ermöglicht den elektronischen Datenaustausch nach dem SGB IV und dem Aufwendungsausgleichsgesetz insbesondere für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge. Die Ausfüllhilfe führt weiterhin keine Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben durch.

Insbesondere kleinere Betriebe sind den heutigen Anforderungen nur begrenzt gewachsen, voll-elektronisch im Dialog erreichbar zu sein und alle Daten aus Sozialversicherungsmeldungen einschließlich der Entgeltdaten elektronisch vorzuhalten sowie für einen Abruf bereitzustellen. Mit der neuen Ausfüllhilfe wird vorrangig für Kleinstarbeitgeber (bis max. 10 Arbeitnehmer) ein Angebot geschaffen, diese Daten in einem zentralen, sicheren Datenspeicher vorhalten zu können. Diese Daten können später auch für die elektronische Betriebsprüfung genutzt werden. Damit soll eine Verbesserung der Datenlage geschaffen werden, die heutzutage häufig aus nicht sortierten und unvollständigen Papierstücken besteht, die zu erheblichem Nachfragebedarf in der Prüfung führt. Der Online-Datenspeicher wird auf den Server-Systemen in den Rechenzentren der ITSG verwaltet und hält den jeweiligen Datenbestand der Benutzer für maximal 5 Jahre vor.

Mit der Umstellung der Ausfüllhilfe ab dem 1. Juli 2023 wird die Registrierung und der Login nur noch mit einem ELSTER-Zertifikat möglich sein.

Die bisherige Ausfüllhilfe sv.net steht in einer Übergangszeit weiterhin allen Benutzern im uneingeschränkten Leistungsumfang bis zum 31. Dezember 2023 zur Verfügung. Ab 2024 sollen die Nutzer der Ausfüllhilfe in kleinem Umfang an den Kosten der Datenübermittlung der ansonsten aus Beitragsmitteln finanzierten Angebote beteiligt werden. Weitere Informationen erhalten Arbeitgeber über den Internetauftritt der ITSG.

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