Vollstationäre Pflege
Senkung der Eigenanteile im Pflegeheim
Seit 1. Januar 2022 zahlt ihre energie-BKK bei Versorgung in einem Pflegeheim einen Zuschlag, neben den nach Pflegegrad unterschiedlichen Leistungsbeträgen der vollstationären Pflege.
Der monatliche Zuschuss steigt mit der Dauer der Pflege. Ab dem 1. Januar 2024 übernimmt Ihre Pflegekasse im ersten Jahr 15 % des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 30 %, im dritten Jahr 50 % und ab dem vierten Jahr dauerhaft 75 %.
Zum 1. Januar 2025 steigen alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung – sowohl im häuslichen wie auch im teil- und vollstationären Bereich – um 4,5 Prozent an. Auch das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen steigen mit diesem Schritt nochmals um 4,5 Prozent an.
Bei Fragen helfen Ihnen unsere Experten der Pflegekasse unter unserer
Service-Hotline 0511 911 10 961 gerne weiter.