25.11.2024
Sammelklage gegen Philips Respironics
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen, die ein möglicherweise schadhaftes Beatmungsgerät von Philips Respironics verwendet haben, können sich bis zum 31. Dezember 2024 einer Sammelklage in Italien anschließen. Anders als in Deutschland ist in Italien eine Sammelklage ohne den Nachweis eines derzeit kausal belegbaren Gesundheitsschadens möglich. Für eine Teilnahme an der Sammelklage ist es ausreichend, dass die betroffenen Versicherten belegen können, mit einem Gerät aus dem Rückruf versorgt worden zu sein.
Hintergrund:
Im Sommer 2021 veröffentlichte Philips Respironics über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine wichtige Sicherheitswarnung zu bestimmten Serien von Beatmungsgeräten. Diese Geräte enthalten einen Polyester-Schaumstoff, der sich zersetzen und eingeatmet werden kann.
Weiterführende Infos finden Sie im Internet unter dem Suchbegriff „Sammelklage Philips“.