10.06.2024
Rechtsstreit um Vaterschaftsurlaub: Familienvater klagt auf Schadensersatz
Das EU-Recht sieht vor, dass Väter nach der Geburt ihres Kindes einen Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub bekommen. Weil der deutsche Gesetzgeber einen solchen Rechtsanspruch immer noch nicht eingeführt hat, klagt ein Familienvater auf Schadensersatz.
Gemäß der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie müssen die EU-Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass Väter oder gleichgestellte zweite Elternteile anlässlich der Geburt ihres Kindes Anspruch auf zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub haben. Im Koalitionsvertrag kündigte die Ampel-Koalition im Jahr 2021 an: „Wir werden eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen.“ Umgesetzt wurde dieses Vorhaben bislang jedoch nicht. Zwar hat das Bundesfamilienministerium inzwischen einen Gesetzentwurf zur sogenannten Familienstartzeit vorgelegt. Eine Einigung über dieses Gesetz steht innerhalb der Bundesregierung aber noch aus. Damit befindet sich der deutsche Gesetzgeber in Verzug. Denn eigentlich hätte die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie bis August 2022 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Das veranlasste einen Familienvater dazu, im Februar 2024 Klage beim Landgericht Berlin einzureichen. Der Mann, der im Sommer 2023 zum zweiten Mal Vater geworden war, hatte bei seinem Arbeitgeber mit Bezugnahme auf die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie zwei Wochen Vaterschaftsurlaub beantragt. Nachdem dieser Antrag abgelehnt wurde, nahm er regulären Urlaub, um in der Anfangsphase nach der Geburt des Kindes Zeit für seine Familie zu haben. Nun verlangt der Mann Schadensersatz vom deutschen Staat. Er macht geltend, dass ihm infolge der Nichtumsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie ein finanzieller Schaden entstanden sei. Das Gericht hat noch nicht über die Klage entschieden. Sollte die Klage erfolgreich sein, könnte sie Signalwirkung für andere Väter haben und über den Einzelfall hinaus an Bedeutung gewinnen.