Pflegereform 2024
News

29.12.2023

Pflegereform 2024

Ab Januar 2024 gilt ein neues Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG). Neben dem Entlastungsbudget für jüngere Pflegebedürftige setzt die Pflegeversicherung im neuen Jahr viele Neuerungen um. Diese zielen darauf ab, die häusliche und stationäre Versorgung auch zukünftig zu sichern und bringt für die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Vorteile. So erhalten Pflegebedürftige zukünftig mehr Pflegegeld und mehr Pflegesachleistungen. Zudem steigen die Leistungszuschläge für die vollstationäre Pflege und pflegende Angehörige können nun jährlich auf das Pflegeunterstützungsgeld zurückgreifen.

Bei Fragen erreichen Sie unsere Pflege-Experten der energie-BKK telefonisch über die Pflege-Servicehotline 0511 911 10 961.

Weitere Informationen finden Sie auch unter Pflegeversicherung sowie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.

Hallo, haben Sie eine Frage?
Überprüfen oder Zurücksetzen der Datenschutzeinstellungen