Pflegehilfsmittel
Unabhängig vom Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, sie erleichtern und dazu beitragen, dem Anspruchsberechtigen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.
Die Pflegekasse unterscheidet technische Hilfsmittel wie beispielsweise ein Pflegebett, Waschhilfen, Lagerungshilfen oder ein Notrufsystem und Verbrauchsprodukte wie zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Betteinlagen.
Zu den Kosten für technische Hilfen ist ein Eigenanteil von 10 Prozent, maximal jedoch 25 EUR, vorgesehen. Versicherte, die bereits bei der Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sind, zahlen auch keine Eigenanteile für Pflegehilfsmittel. Größere technische Hilfsmittel werden oft leihweise überlassen. Die Kosten für Verbrauchsprodukte werden bis zu 40 EUR pro Monat übernommen. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen gibt Auskunft, welche Pflegehilfsmittel übernommen beziehungsweise leihweise überlassen. Der Medizinische Dienst gibt im Rahmen der Begutachtung konkrete Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung; sie gelten als Antrag, wenn der Pflegebedürftige zustimmt. Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich.
Die Krankenkasse ist vorrangig zuständig für Hilfsmittel, die den Erfolg der Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen (z. B. Bade-, Geh- und Inkontinenzhilfen, Rollstühle).