Pflegegeld für „Arbeitgebermodelle"
Pflegeversicherung

Pflegegeld für sogenannte Arbeitgeber­modelle

Die Pflegeversicherung leistet bei selbst sichergestellter Pflege das Pflegegeld und nicht die Sachleistung. Wenn zum Beispiel ein körperlich behinderter Mensch eine Pflegekraft seines persönlichen Vertrauens fest anstellt, kann er der Pflegestufe entsprechend Pflegegeld beziehen. Dabei gilt die zeitliche Beschränkung auf vier Wochen – zum Beispiel bei einer stationären Behandlung – nicht.

Da die Kosten für eine solche selbst organisierte Pflege in der Regel höher liegen als das Pflegegeld, deckt das Sozialamt den Restbedarf ab, wenn das Einkommen des behinderten Arbeitgebers dafür nicht ausreicht und er als bedürftig im Sinne des Rechts der Sozialhilfe (SGB XII) gilt.

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