Betreuungsrecht / Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht
Pflegeversicherung

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsrecht

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst entscheiden oder besorgen zu können.

Im Rahmen des im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Betreuungsrechts besteht Rechtsklarheit und -sicherheit. So ist gesetzlich garantiert, dass alle Menschen in jeder Phase ihres Lebens selbst entscheiden können, ob und wie sie behandelt werden möchten. Für eine eventuelle Entscheidungs­unfähigkeit kann dies im Voraus festgelegt werden: durch eine Patientenverfügung. Sie nehmen so Ihr Selbstbestimmungsrecht auch dann wahr, wenn Sie selbst zu gegebener Zeit nicht mehr an­sprech­bar sein sollten. Wichtig: Konkret beschreiben, in welche ärztliche Behandlungen in welchen Situationen eingewilligt bzw. nicht eingewilligt wird.

Wenn Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Sie unter anderen in Gesundheitsangelegenheiten zu vertreten, dann sollte diese auch über eine eventuelle Patientenverfügung Bescheid wissen.

Wenn Menschen aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, so bestellt das Betreuungsgericht auf deren Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer. Sie können eine Betreuungsverfügung zur Auswahl einer Betreuerin/eines Betreuers erstellen.

Weitere Informationen, sowie Formulare und Muster zu diesen Themen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz.

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