FAQ Web
Osteopathie
Erstatten Sie Rechnungen für Osteopathie?
Bei Behandlungen der Osteopathie erstatten wir Ihnen drei mal pro Jahr, maximal 30 Euro der Kosten pro Behandlung. Voraussetzung für die Kostenbeteiligung ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Behandlung durch einen qualifizierten Osteopathen/Arzt oder Mitglied eines Berufsverbands der Osteopathen durchgeführt wird. Nutzen Sie gern zur Bestätigung diese Vorlage der energie-BKK und senden uns die Unterlagen über unsere App "Meine energie-BKK".
Rechnungen für Heilpraktiker hingegen dürfen wir nicht übernehmen.