07.05.2024
Neue gesetzliche Regelungen zur Förderung von Aus- und Weiterbildung
Zum 1. April 2024 sind Neuregelungen zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in Kraft getreten. Mit verschiedenen neuen Förderelementen sollen die Rahmenbedingungen bei der Ausbildung junger Menschen und der Weiterbildung von Arbeitnehmern verbessert werden.
Bereits im vergangenen Jahr ist das „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ in Kraft getreten. Wichtige Teile des Gesetzes gelten aber erst seit dem 1. April 2024. Dazu gehören die Förderung von Berufsorientierungspraktika, die Einführung eines Mobilitätszuschusses und eines Qualifizierungsgeldes sowie die Neuregelung der sogenannten Einstiegsqualifizierung und die Reform der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte. Zum 1. August 2024 treten dann noch die neuen Regelungen zur außerbetrieblichen Berufsausbildung gemäß § 76 SGB III in Kraft.
Was bedeutet die neue „Ausbildungsgarantie“?
Das neue Gesetz beinhaltet eine sogenannte Ausbildungsgarantie. Damit ist aber nicht ein individueller Rechtsanspruch auf den Erhalt eines Ausbildungsplatzes verbunden. Vielmehr sind damit verschiedene unterstützende und beratende Angebote gemeint. Ziel ist es, allen jungen Menschen ohne Berufsabschluss den Zugang zu einer betrieblichen Ausbildung zu ermöglichen. Neu ist unter anderem, dass Berufsorientierungspraktika von den Arbeitsagenturen und Jobcentern gefördert werden. Dabei können auch notwendige Kosten, wie zum Beispiel Fahrt- oder Unterkunftskosten, übernommen werden. Zudem wird eine intensive Beratung zur Berufsorientierung und Berufswahl angeboten.
Darüber hinaus steht ein neuer Mobilitätszuschuss für Auszubildende zur Verfügung. Mit dem Zuschuss sollen junge Menschen unterstützt werden, die dazu bereit sind, für eine Berufsausbildung umzuziehen. Das heißt konkret: Wer eine Ausbildung außerhalb seiner Heimatregion beginnt, kann im ersten Ausbildungsjahr einen Zuschuss für zwei monatliche Familienheimfahrten bekommen.
Außerdem gelten seit dem 1. April neue Regelungen bei der Einstiegsqualifizierung. Sie kann nun auch in Teilzeit absolviert werden und die Mindestdauer wird von sechs auf vier Monate verkürzt. Dadurch sollen mehr Jugendliche die Einstiegsqualifizierung nutzen können, zum Beispiel auch mehr Menschen mit einer Behinderung.
Weiterbildungsförderung für Beschäftigte
Bei der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte wird die Fördersystematik mit festen Fördersätzen und weniger Förderkategorien vereinfacht. Darüber hinaus steht die Förderung zukünftig allen Arbeitgebern und Beschäftigten offen – unabhängig davon, ob ein Unternehmen vom Strukturwandel betroffen ist oder es sich um einen Engpassberuf handelt.
Das neue Qualifizierungsgeld
Das neue Qualifizierungsgeld von der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Betriebe, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind. Ziel ist es, die Beschäftigten durch bedarfsgerechte Qualifizierung im Unternehmen zu halten und Fachkräfte zu sichern. Was die Höhe der Leistung betrifft, wird das Qualifizierungsgeld an das Kurzarbeitergeld angelehnt und als Lohnersatz in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent des Nettogehalts ausgezahlt.
Außerbetriebliche Berufsausbildung: Rechtsanspruch ab August 2024
Zum 1. August 2024 wird dann ein Rechtsanspruch auf Förderung einer außerbetrieblichen Berufsausbildung eingeführt. Diesen können junge Menschen beanspruchen, die in einer Region mit zu wenig Ausbildungsplätzen wohnen und trotz hinreichender eigener Bemühungen keinen Ausbildungsplatz finden.