Nagelspangenbehandlung auch in Podologie-Praxen möglich
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08.06.2022

Nagelspangenbehandlung auch in Podologie-Praxen möglich

Ab dem 1. Juli 2022 können Ärzte eine Nagelspangenbehandlung auch per Heilmittel-Rezept verordnen. Die Behandlung selbst kann dann in zugelassenen Podologie-Praxen erfolgen. Bisher war die Versorgung eines eingewachsenen Zehennagels per Nagelspange als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich Ärzten vorbehalten.

Die Nagelspangenbehandlung dient der Therapie des Unguis incarnatus („eingewachsener Zehennagel“) an den Füßen. Eingewachsene Zehennägel verursachen unterschiedliche Beschwerden, abhängig von der Schädigung des umgebenen Gewebes:
- Stadium 1: Der Nagel beginnt seitlich in die Haut einzuwachsen. Die Haut schmerzt und beginnt sich zu entzünden.
- Stadium 2: Am Rand des eingewachsenen Nagels hat sich neues, entzündetes Gewebe (Granulationsgewebe) gebildet. Das Gewebe nässt und eitert.
- Stadium 3: Der betroffene Nagelbereich ist chronisch entzündet und eitert immer mal wieder. Das Granulationsgewebe wächst bereits über den Nagel.

Wie viele Behandlungen können verordnet werden?
Die Behandlung des Unguis incarnatus mithilfe einer Nagelkorrekturspange war im ambulanten Bereich bislang grundsätzlich Ärzten vorbehalten. Jetzt kann diese auch als Heilmittel von Ärzten verordnet werden und in zugelassenen Podologie*-Praxen erfolgen. Bei Schädigungen im Stadium 1 können bis zu 8 Einheiten verordnet werden. Für Stadium 2 und 3 ist eine engmaschige ärztliche Kontrolle vorgesehen, da bereits eine fortgeschrittene Schädigung vorliegt – hier ist zunächst eine Verordnung von 4 Einheiten möglich und weitere dann erst nach ärztlicher Wiedervorstellung.

Die Kosten rechnet die Podologie-Praxis direkt mit der energie-BKK ab. Die gesetzliche Zuzahlung des Versicherten beträgt 10 Prozent der Kosten, zzgl. 10 Euro Verordnungsblattgebühr.

Aufgaben von Ärzten und Podologen
Diagnostik und konservative oder invasive Maßnahmen der Wundbehandlung bleiben ärztliche Leistungen, wie beispielsweise die Wundreinigung und die Verabreichung lokaler Therapeutika (z. B. jodhaltiger Salben).

Zu den Aufgaben der Podologen gehören die Beratung und Instruktion zu individuell durchführbaren Schneidetechniken sowie zur Nagel- und Hautpflege sowie die Beratung zu geeignetem Schuhwerk. Aufgaben sind außerdem die Fertigung und Anpassung, das Anlegen, Nachregulieren und Entfernen der Nagelkorrekturspange sowie die Fotodokumentation.

Voraussetzung für eine Verordnung
Voraussetzung für die Verordnung einer Nagelspangenbehandlung ist, dass die Befestigung einer Nagelkorrekturspange an der Nagelplatte möglich ist. Eine sehr starke Deformität der Nagelplatte, eine weit fortgeschrittene Onychomykose („Nagelpilz“) oder ein absoluter Wachstumsstillstand können im Einzelfall eine Verordnung und Behandlung ausschließen. Insbesondere im Stadium 2 und Stadium 3 muss die Befestigung einer Nagelkorrekturspange ohne weitergehende Verletzung der geschädigten Haut oder des umliegenden, entzündlich veränderten Weichteilgewebes möglich sein.

Wann darf keine Nagelspange gesetzt werden?
Die verordnenden Ärzte prüfen mögliche Kontraindikationen für die Verordnung der Nagelspangenbehandlung. Danach kommt eine Nagelspangenbehandlung insbesondere bei folgenden Diagnosen nicht in Betracht:

- Tumore im Bereich des betroffenen Nagels und seiner Umgebung
- Onycholysen (Nagelablösung)
- Abszedierungen / Nekrosen (Abszess / abgestorbenes Gewebe) im Bereich des betroffenen Nagels und seiner Umgebung.

Was ist der Unterschied zwischen kosmetischer Fußpflege und Podologie?
Bei der kosmetischen Fußpflege wird der gesunde Fuß gepflegt und verschönert. Es werden zum Beispiel die Nägel geschnitten und lackiert und die Fußhaut gepflegt oder vorbeugende Behandlungen vorgenommen, bevor eine Evorliegt. Fußprobleme als Folge von Erkrankungen wie Diabetes oder Rheuma fallen dagegen in den Bereich der Podologie.

 

* Die Podologie (medizinische Fußpflege / medizinische Fußbehandlung) beschäftigt sich mit krankhaften Veränderungen der Füße, zum Beispiel an der Fußhaut und den Fußnägeln. Podologische Behandlungen sollen Beschwerden lindern und weiteren Schäden an den Füßen vorbeugen.

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