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Meldung zur Sozialversicherung

Seit 2006 besteht für alle Arbeitgeber die Pflicht, Meldungen und Beitragsnachweise maschinell zu übermitteln.

Alle Entgeltabrechnungsprogramme müssen für die Teilnahme am elektronischen Datenaustausch systemgeprüft sein. Das bedeutet, sie müssen die neuen gesetzlichen Vorschriften erfüllen, die die Entgeltermittlung, die Beitragsberechnung und die Erstellung und Übermittlung von Beitragsnachweisen und Sozialversicherungsmeldungen betreffen.

Wir empfehlen Ihnen den kostenlosen Download im Internet: www.itsg.de/svnet.

Die Meldung zur Sozialversicherung ist an die Krankenkasse zu übermitteln, bei der die Mitgliedschaft des Beschäftigten besteht. Für geringfügig Beschäftigte ist es die Bundesknappschaft.

Unsere Annahmestelle ist:

BITMARCK Service GmbH
Kruppstraße 64
45145 Essen

Empfänger-Betriebsnummer 35382142
E-Mail für die Datenübermittlung: ag@bitmarck-daten.de
E-Mail für den Schriftverkehr: service-bms@bitmarck.de
Telefon: 0800 24862725
Fax: 0800 24862725-329

Die Betriebsnummer der energie-BKK lautet 29717581.

Eine Zusammenfassung aller wichtigen Daten und die Formulare finden Sie hier: Meldung zur Sozialversicherung, Wichtige Daten

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