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Krankenhausbehandlung
Auf meiner Verordnung steht: Kostenübernahme bleibt Krankenkasse vorbehalten, bitte vor Aufsuchen des Krankenhauses bei der Krankenkasse einreichen. Muss ich meine Verordnung bei der energie-BKK vor der Krankenhausaufnahme einreichen?
Diese Regelung gilt nur für Krankenhäuser im Bundesland Berlin sowie bei kosmetischen Operationen.