Krankenhausbehandlung
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Krankenhausbehandlung

Auf meiner Verordnung steht: Kostenübernahme bleibt Krankenkasse vorbehalten, bitte vor Aufsuchen des Krankenhauses bei der Krankenkasse einreichen. Muss ich meine Verordnung bei der energie-BKK vor der Krankenhausaufnahme einreichen?

Diese Regelung gilt nur für Krankenhäuser im Bundesland Berlin sowie bei kosmetischen Operationen.

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