Kombination von Sach- und Geldleistungen
Der Bezug von Pflegegeld kann mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen (professioneller Unterstützung) kombiniert werden. Dies ermöglicht es dem Anspruchsberechtigten und seinen Angehörigen, die Hilfe den individuellen Bedürfnissen entsprechend zu gestalten.
Um die optimale Kombination zu finden, ist es sinnvoll, zunächst alle nötigen Pflegehandlungen daraufhin zu überprüfen, ob sie am besten von Angehörigen oder von Fachkräften übernommen werden. Für welche Verrichtungen wird die Unterstützung professioneller Pflegekräfte benötigt? Welche Tätigkeiten kann und möchte die Familie selbst übernehmen, für welche kommt auch die Hilfe von Freunden oder Nachbarn infrage?
Das Pflegegeld vermindert sich anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen. Wer zum Beispiel seinen Anspruch auf Sachleistungen nur zu 70 Prozent ausnutzt, bekommt zusätzlich noch 30 Prozent des ihm zustehenden Pflegegelds ausgezahlt. Dies gilt bei einer eventuellen Fortzahlung des Pflegegeldes (z. B. Krankenhausbehandlung, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege) entsprechend.
Der Anspruchsberechtigte selbst kann entscheiden, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistungen in Anspruch nehmen will. An seine Entscheidung ist er sechs Monate gebunden, um bei den Pflegekassen unvertretbaren Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Ausnahme: wenn sich seine Situation wesentlich verändert hat, zum Beispiel wenn ohne eine höhere Anzahl von Pflegeeinsätzen durch ambulante Pflegedienste die häusliche Pflege nicht mehr ausreichend sichergestellt wäre.