FAQ Web
Kinder-Pflegekrankengeld
Muss die Verordnung im Original eingereicht werden?
Nein, Sie können uns die Unterlagen gerne ganz einfach per App oder per E-Mail an info@energie-bkk.de übermitteln.
Wer bekommt die Verordnung – mein Arbeitgeber oder die energie-BKK?
Auf der Rückseite bzw. im unteren Teil der Verordnung befindet sich der Antrag auf Kinder-Pflegekrankengeld. Bitte füllen Sie diesen aus und übermitteln Sie die Verordnung anschließend, wie zuvor beschrieben, an uns. Bitte leiten Sie eine Kopie an Ihren Arbeitgeber weiter.
Mein Kind ist privat krankenversichert. Besteht trotzdem ein Anspruch auf Kinder-Pflegekrankengeld?
Nein, ein Anspruch besteht nur für Kinder, die gesetzlich krankenversichert sind.