10.06.2024
Jahressteuergesetz 2024 auf den Weg gebracht
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz (JStG) 2024 veröffentlicht. Mit dem Gesetz sollen fachlich erforderliche Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts umgesetzt werden. Dies betrifft auch lohnsteuerrechtliche Neuregelungen, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von besonderem Interesse sind. Der Ausgang der parlamentarischen Beratungen zum JStG bleibt abzuwarten.
Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets
Arbeitgeber sollen zukünftig Vorteile aus Arbeitnehmern gewährten Mobilitätsbudgets mit einem Pauschalsteuersatz von 25 Prozent versteuern können. Die Pauschalierung ist möglich, soweit die Leistungen den Betrag von 2.400 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Mobilitätsbudget ist dabei das den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellte Angebot zur Nutzung von außerdienstlichen (privaten) Mobilitätsleistungen – unabhängig vom Verkehrsmittel – in Form eines Sachbezugs oder Zuschusses.
Konzernklausel bei der aufgeschobenen Besteuerung der Vorteile aus Vermögensbeteiligungen
Die Beteiligung von Arbeitnehmern am Vermögen des Unternehmens ihres Arbeitgebers wird steuerlich gefördert. Mit der geplanten Regelung wird der Anwendungsbereich dieser Steuervergünstigung auch auf die Übertragung von Anteilen an Konzernunternehmen ausgeweitet. Danach sollten nicht nur geldwerte Vorteile aus Vermögensbeteiligungen aufgeschoben besteuert werden können, wenn Anteile am Unternehmen des Arbeitgebers überlassen werden, sondern auch, wenn Anteile an verbundenen Unternehmen übertragen werden.
150-Euro-Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten
Die aktuelle Verwaltungsregelung, Bonusleistungen der Krankenkasse bis zu 150 Euro pro Jahr nicht als Beitragsrückerstattungen zu behandeln und somit eine Kürzung der abzugsfähigen Sonderausgaben zu vermeiden, wurde im Jahressteuergesetz 2024 mit aufgenommen.