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Übergangsbereich/Gleitzone

Bis zum 30.06.2019 gilt: Arbeitnehmer mit einem monatlichen Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone von 450,01 Euro bis 850,00 Euro sind versicherungspflichtig, brauchen aber nur reduzierte Beitragsanteile zur Sozialversicherung zu zahlen. Diese Beschäftigungsverhältnisse werden oft auch als Midijobs bezeichnet. Dies müssen Sie als Arbeitgeber bei der Abgabe von Meldungen an die Sozialversicherung und die Ermittlung der Beiträge beachten. Ab 01.07.2019 wird die Gleitzone durch einen Übergangsbereich bis 1.300,00 Euro abgelöst.

Der Arbeitgeber trägt die Beiträge vom tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt, während der Versicherte die Beiträge von einem abgesenkten Entgelt trägt.


Der sogenannte Faktor F wurde ab 1. Januar 2021 auf 0,7509 festgelegt.


Weitere Informationen finden Sie hier.


Gleitzonenrechner Deutsche Rentenversicherung

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