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Familienhafte Mitarbeit

Wird ein Ehegatte oder Lebenspartner in dem eigenen Betrieb beschäftigt, so ist zu prüfen, ob eine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung vorliegt. Manchmal handelt es sich nur um eine Mithilfe auf Grund der Familienzugehörigkeit.

Merkmale einer Beschäftigung sind:

  • Zahlung eines angemessenen Arbeitsentgeltes,
  • Mitarbeit an Stelle einer fremden Arbeitskraft,
  • weisungsgebundene Eingliederung in den Betrieb,
  • Buchung des Entgeltes als Betriebsausgabe sowie
  • Entrichtung von Lohnsteuer.


Die endgültige Beurteilung der Versicherung übernimmt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV-Bund). Schicken Sie uns einfach die Anmeldung zur Sozialversicherung mit dem Status-Kennzeichen 1.

Unabhängig wer die Beurteilung letztendlich vorgenommen hat, die Bundesagentur für Arbeit ist leistungsrechtlich an die versicherungsrechtliche Entscheidung gebunden; eine rückwirkend andere Betrachtung ist also im Fall eines Leistungsantrages (z. B. auf Arbeitslosengeld) ausgeschlossen.

Sie wünschen eine Überprüfung? Kein Problem – melden Sie uns Status 1! Den aktuellen Meldevordruck finden Sie hier: Meldung zur Sozialversicherung

Als kleine Starthilfe gibt es hierfür das Rundschreiben mit dem dazugehörigen Fragebogen. Diesen können Sie uns zusammen mit den Unterlagen gern zusenden. Rundschreiben Statusfeststellung von Erwerbstätigen

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