FAQ Web
Fahrkosten
Wann übernimmt die energie-BKK meine Fahrkosten?
Die energie-BKK übernimmt die Kosten, ohne vorherige Genehmigung für Fahrten, die deshalb notwendig sind,
- weil Sie voll- oder teilstationär im Krankenhaus behandelt werden,
- weil Sie eine Rettungsfahrt ins Krankenhaus benötigen,
- weil Sie im Krankenhaus entbinden,
- weil Sie an einer stationären einer Vorsorgekur oder Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen und die Kosten hierfür von der energie-BKK übernommen werden,
- weil Sie einen Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen: BI, aG oder H) besitzen,
- weil Sie den Pflegegrad 4 oder 5 haben,
- weil Sie den Pflegegrad 3 haben und ärztlich bestätigt dauerhaft in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind,
- weil bei Ihnen eine vollstationäre Krankenhausbehandlung angezeigt ist, Sie sich aber für eine tagesstationäre Behandlung entschieden haben (Hinfahrt für die erste Aufnahme).
Die energie-BKK übernimmt die Kosten, nach vorheriger Genehmigung für Fahrten, die deshalb notwendig sind,
- weil Sie zur Dialysebehandlung oder zur onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie fahren,
- weil Sie ambulant operiert werden und dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden wird,
- weil Sie ärztlich bestätigt dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten behandelt werden müssen.
*Bitte beachten Sie, dass diese Fahrten vor Fahrantritt von uns genehmigt werden müssen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zum Thema Fahrkosten.