10.06.2024
Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Chancenkarte gilt seit 1. Juni 2024
Deutschland benötigt in verschiedenen Bereichen dringend Fachkräfte. Seit dem 1. Juni 2024 können arbeitssuchende Ausländer mit dem notwendige Potenzial eine sogenannte Chancenkarte erhalten. Damit ist die letzte Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft getreten.
Als neues Instrument der Erwerbsmigration gilt seit dem 1. Juni 2024 die Chancenkarte. Dabei handelt sich um eine befristete Aufenthaltserlaubnis, um zur Jobsuche nach Deutschland zu kommen. Die Chancenkarte basiert auf einem Punktesystem.
Sie kann entweder dadurch erworben werden, dass die Person bereits Fachkraft im aufenthaltsrechtlichen Sinne ist. Dies ist der Fall, wenn man einen deutschen bzw. in Deutschland anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschul- oder Berufsabschluss hat.
Wenn die Person bisher keinen Status als Fachkraft hat, kann sie die Chancenkarte unter folgenden Voraussetzungen erwerben:
- Nachweis einer im Ausland erworbenen und dort anerkannten Berufsqualifikation oder eines ausländischen Hochschulabschlusses und
- Nachweis einfacher Sprachkenntnisse in Deutsch (Niveau A1) oder guter Sprachkenntnisse in Englisch (Niveau B2).
Hat jemand diese Grundvoraussetzungen erfüllt, hat er verschiedene Möglichkeiten, um Punkte zu sammeln. Es gibt z.B. Punkte für Berufserfahrung im Bereich der beruflichen Qualifikation oder des Hochschulabschlusses, für die Qualifikation in einem Engpassberuf, für besondere Sprachkenntnisse in Deutsch und/oder Englisch, für einen Anerkennungsbescheid einer deutschen Anerkennungsstelle, für die Einhaltung bestimmter Altersgrenzen und für einen rechtmäßigen Voraufenthalt in Deutschland. Falls auch der jeweilige Partner eine Chancenkarte beantragt und die Voraussetzungen dafür erfüllt, wird dies im Punktesystem ebenfalls berücksichtigt. Derzeit müssen mindestens sechs Punkte erreicht werden, um eine Chancenkarte zu erhalten. Dies ist nur in Kombination verschiedener Merkmale möglich.
Die Chancenkarte wird in der Regel für ein Jahr erteilt. Während der Zeit der Jobsuche sind Neben- oder Probebeschäftigungen möglich. In den Fällen, in denen die Jobsuche zwar zu einer qualifizierten Beschäftigung führt, aber nicht alle Voraussetzungen für einen Erwerbstitel erfüllt werden, besteht die Möglichkeit, dass die Chancenkarte für bis zu zwei Jahre verlängert wird.
Eine weitere Neuerung zum 1. Juni 2024: Das Kontingent der sogenannten Westbalkanregelung wurde von 25.000 auf 50.000 Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit erhöht. Die Westbalkanregelung ist ein spezieller Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Angehörige der Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Falls sie ein konkretes Arbeitsangebot haben oder bereits ein Arbeitsvertrag vorliegt, haben Personen aus diesen Ländern – unabhängig von ihrer Qualifikation – Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
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