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Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen

In jedem Unternehmen entstehen Lohnausfälle wegen Krankheit oder Mutterschaft der Arbeitnehmer. Durch die entstandenen Kosten kann es insbesondere in kleinen und mittelständischen Betrieben zu hohen Belastungen kommen.


Damit dieses wirtschaftliche Risiko nicht von jedem einzelnen Betrieb getragen werden muss, wurde im Jahr 1969 im Lohnfortzahlungsgesetz (LFZG) der Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen geschaffen.

Die BKK-Arbeitgeberversicherung ist eine starke Gemeinschaft von bundesweit ca. 125 Betriebskrankenkassen zur Durchführung dieses Ausgleiches. Wir als energie-BKK haben uns dieser Gemeinschaft angeschlossen und nutzen diesen Verbund, um für Sie einen umfassenden Service zu bieten.

Die Beitragsabführung dieser Anteile erfolgt für Sie über unsere Kasse. Einfacher geht’s nicht!

Sie möchten mehr über die Ausgleichkasse wissen? Klicken Sie auf www.bkk-aag.de. Die Teilnahmeerklärung finden Sie hier: Feststellung der Teilnahme am AAG 2019.

Hinweis: Sie rechnen bereits Umlage über eine Betriebskrankenkasse ab, die am Landesverband Mitte angeschlossen ist? Dann können Sie für unsere Betriebskrankenkasse auch nur diesen Beitragssatz verwenden. Eine Änderung ist nur für alle teilnehmenden Kassen möglich. Welche BKK am Landesverband Mitte angeschlossen ist finden Sie unter www.bkk-aag.de.

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