Themen A-Z

Entgeltfortzahlungsversicherung

Die Aufsichtsbehörde des Landesverbandes Mitte hat die Änderung der Beitragssätze zur Umlage ab dem 1. Januar 2025 genehmigt.

 

Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten zahlen die U1 (Aufwendungen bei Krankheit) und bekommen entsprechend ihrer Wahl des Erstattungssatzes das fortgezahlte Entgelt vom BKK Landesverband erstattet. Die Beitragssätze ab dem 1. Januar 2025 sind:

  • ermäßigter Umlage- und Erstattungssatz 1,73 v. H. 50 %
  • allgemeiner Umlage- und Erstatungssatz 2,10 v. H. 60 %
  • erhöhter Umlage- und Erstattungssatz 4,00 v. H. 80 %


Die Beiträge, für die so genannte U2 (Aufwendungen bei Mutterschaft) sind von Ihnen für jeden Arbeitnehmer zu zahlen. Als Gegenleistung bekommen Sie für Ihre Arbeitnehmerinnen den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in voller Höhe von uns zurück.


Der Beitragssatz beträgt 0,30 %.

 

Die Anrechnungsfaktoren für Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) sind:

  • mit 0,25 bei einer Anzahl unter 10 Stunden wöchentlich
  • mit 0,50 bei einer Arbeitszeit von mehr als 10 bis zu 20 Stunden wöchentlich
  • mit 0,75 bei einer Arbeitszeit von mehr als 20 bis zu 30 Stunden wöchentlich
  • mit 1,00 bei einer Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden wöchentlich.


Durch unseren Partner, den BKK Landesverband Mitte, wird Ihr Umlagesatz zentral ermittelt. Hierfür werden Sie jährlich aufgefordert, sich für das kommende Jahr zu erklären. Sie erhalten nach erfolgter Prüfung von den Kollegen einen Bescheid über den für Sie gültigen Umlagesatz des neuen Jahres.


Zu erreichen sind die Mitarbeiter unter der Telefonnummer: 0391 72518-100 oder (Faxnummer: 0391 72518-20) Montag - Freitag von 7 - 18 Uhr.

Weitere Informationen zur BKK-Arbeitgeberversicherung finden Sie im Internet unter: www.bkk-aag.de.

Hallo, haben Sie eine Frage?
Überprüfen oder Zurücksetzen der Datenschutzeinstellungen