Das neue Infektionsschutzgesetz
News

12.09.2022

Das neue Infektionsschutzgesetz

Der Bundestag hat am 8. September den Änderungen zum Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Mit dem Gesetz sollen vor allem vulnerable Gruppen im Herbst und Winter besser vor einer Infektion mit Corona geschützt werden als in den vergangenen Jahren. Ab Oktober 2022 soll bundesweit eine Maskenpflicht im Fernverkehr, in Arztpraxen, bei Therapeuten und Heilberuflern sowie Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Außerdem ermöglicht das neue IfSG den Ländern, angepasst an die Lage auf das Pandemiegeschehen in Stufen zu reagieren.

Mehr zum Umgang mit der Pandemie im Herbst erfahren Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit "Zusammen gegen Corona".

Hallo, haben Sie eine Frage?
Überprüfen oder Zurücksetzen der Datenschutzeinstellungen