BKK Kinderwunsch
Schwangerschaft & Familie

BKK Kinderwunsch

Auf einen Blick

  • Unterstützung bei der Erfüllung vom Kinderwunsch
  • Leistungen über die gesetzliche Regelversorgung hinaus
  • Teilnehmende Zentren für Sie derzeit in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen

Details zur Behandlung / zum Programm

Fast ein Viertel der 20- bis 50-jährigen Paare sind ungewollt kinderlos und auf medizinische Hilfe bei der Familienplanung angewiesen. Die Ursachen für Fruchtbarkeitsstörungen sind vielfältig: Veränderte Lebensmuster, aber auch Umweltfaktoren schränken die Fruchtbarkeit bei Frauen und Männern immer mehr ein. Die Behandlung ist häufig nicht nur körperlich, sondern auch finanziell belastend.

Wir begleiten Sie auf diesem schwierigen Weg und entlasten Sie bei der Familienplanung, indem Sie über die Leistungen der Regelversorgung hinaus mit unserer Unterstützung rechnen können.


Vorteile

  • Zweimalige Kostenbeteiligung in Höhe von jeweils 350 Euro an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer (nicht im Zusammenhang mit einem „freeze-all“) dadurch: Vermeidung einer zusätzlichen hormonellen Stimulationsbehandlung, sofern noch kryokonservierte befruchtete Eizellen vorhanden sind.
  • Zweimalige Kostenbeteiligung in Höhe von jeweils 250 Euro an einer Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer (nicht zusammen mit einem Kryozyklus).
  • Kostenbeteiligung* je nach Behandlungsverfahren mit 800 Euro (IVF) bzw. 1.000 Euro (ICSI) an einem, über die Regelleistung hinausgehenden, 4. Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer.
  • Bei medizinischer Notwendigkeit einfacher Verfahrenswechsel von der „In-vitro-Fertilisation“ (IVF) zur „Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion“ (ICSI).
  • Frauen in einem Alter zwischen 40 und 42 Jahre (einen Tag vor dem 42. Geburtstag) erhalten einen Zuschuss in Höhe von 800 Euro (IVF) bzw. 1.000 Euro (ICSI) zur geplanten künstlichen Befruchtung.


So können Sie teilnehmen:

Teilnehmen können verheiratete Paare ab der Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern die Frau noch nicht das 42. Lebensjahr und der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet hat. Der Antrag auf Genehmigung und die unterschriebene Teilnahmeerklärung müssen bei der energie-BKK gemeinsam eingereicht und genehmigt werden. Die Teilnahme ist freiwillig und beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung. Der programmteilnehmende Arzt wird umfassend über die Inhalte und Ziele des Programms aufklären.

Eine aktuelle Liste der teilnehmenden Zentren sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite vom BKK Landesverband Bayern unter: BKK Kinderwunsch - Informationen für Versicherte.

* Zukünftige Eltern, welche die Leistung BKK Kinderwunsch nicht in Anspruch nehmen möchten, unterstützen wir ebenfalls über die Regelleistung hinausgehend mit einem Zuschuss von 200 Euro.

Gerne beraten wir Sie über die Teilnahmebedingungen über unsere Servicehotline 0511 911 10 911.


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