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Beitragszuschüsse 2022

Arbeitnehmer die privat krankenversichert sind, bekommen von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss für ihre private Kranken- und Pflegeversicherung.

Der monatliche Höchstbeitragszuschuss zur Krankenversicherung ist im Kalenderjahr 2022

  • für Arbeitnehmer mit Anspruch auf Krankengeld 384,58 Euro


Für die Pflegeversicherung beträgt der Beitragszuschuss im Kalenderjahr 2022 73,77 Euro und für Beschäftigte im Bundesland Sachsen 49,58 Euro.

Höchstens darf die Hälfte des Betrages gezahlt werden, den der Privatversicherte für seine Kranken- bzw. Pflegeversicherung aufwendet.

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